UMTS: Klagen ausgeschlossen
313 Handy-Antennen dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das ist der Preis dafür, dass die Netzbetreiber die geplanten Standorte mit der Stadt abgestimmt haben. Die Nachbarn fühlen sich betrogen: „Ein Affront gegen Bürgerrechte“
19.6.2002