Psychisch Kranker von Polizist angeschossen. Ermittlungen deuten auf Notwehr: Der Kranke war mit gezücktem Messer unterwegs. Bisher war er nicht vorbestraft. Nun könnte nach einem Strafverfahren die Einweisung drohen
Vera Stein, Psychiatrie-Opfer der 70er Jahre, hat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen: Deutschland muss ihr für ihren Zwangsaufenthalt in der Klinik Dr. Heines eine Entschädigung zahlen
Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde angenommen, die die Zustände in der deutschen Psychiatrie in den 70ern anprangert. Beschwerdeführerin ist Vera Stein, einst Patientin in der Klinik Dr. Heines
Gesundheitssenatorin Karin Röpke (SPD) hat ihre Hand stets schützend über den Sozialpsychiatrischen Dienst gehalten. Nach vielen öffentlichen Angriffen kündigte sie schließlich ein Gutachten an – doch das bringt schon im Vorfeld nichts als neuen Ärger
Sozialsenatorin: Im Fall C. habe der sozialpsychiatrische Dienst sich nichts vorzuwerfen. Trotzdem nimmt sie den Totschlags-Prozess zum Anlass, ihn begutachten zu lassen
Dass der Angeklagte C. im Spätsommer 2003 seine Mutter getötet hat, wird vor dem Landgericht nicht bestritten. Fast ebenso deutlich: Die Tat hätte vermieden werden können – wenn die Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Krisendienstes fachlich geschult wären
„Unsere Tochter war einfach glücklich in Bremen“: Seit gestern versucht das Landgericht auszuloten, ob die psychisch kranke, gewaltbereite Susanne K. schuldunfähig war, als sie ihre junge Nachbarin mit 39 Messerstichen tötete