Täglich ergeben sich neue Details zur rechten Terrorgruppe NSU. Wie viele Helfer hatte das Trio? Wo versagten die Behörden? Was sind Fakten, was Gerüchte?
Nach dem NS darf in Deutschland keine Sicherheitsbehörde mit zu viel Macht entstehen. Polizei und Geheimdienste dürfen aber zusammen arbeiten - und tun dies auch.
Innenminister Friedrich möchte alle Daten über gewaltbereite Neonazis an einer zentralen Stellen bündeln. Zudem wird ein neues NPD-Verbotsverfahren wahrscheinlich.
Quer durch alle Parteien diskutieren Politiker über den Naziterror. Die Reaktionen reichen von "handfester Verfassungsschutzskandal" bis Überprüfung aller rechtsextremen Straftaten.
Constanze Kurz ist die einzige Frau unter den SprecherInnen des Chaos Computer Clubs. Mit Sachkenntnis und Humor schlägt sie reihenweise Innenpolitiker.
Auch auf Bundesebene ist staatliche Spitzelsoftware eingesetzt worden. Das Innenministerium behauptet aber, dass die Vorwürfe des CCC auf sie nicht zutreffen.
Die vom Chaos Computer Club untersuchten Trojaner sorgen für Aufregung. Selbst die Kanzlerin fordert Aufklärung. Doch Bayern behauptet, der Einsatz war rechtmäßig.
Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in mindestens vier Fällen weiter praktiziert.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein Computerprogramm analysiert, das offenbar von Ermittlungsbehörden eingesetzt wurde. Dabei haben sie erstaunliche Details entdeckt.
Das einflussreiche Blog "Politically Incorrect" wird im Bericht des Verfassungsschutzes weiterhin ausgespart. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme seien nicht gegeben.
Nach dem Datenskandal in Dresden sollen die Gesetze geändert werden. Die Opposition, die Bundes-FDP und Sachsens Regierung sind dafür - die CDU mauert noch.
Der sächsische Justizminister will Unbeteiligte besser vor Handyüberwachung schützen. Er kündigt eine Bundesratsinitiative an. Den Datenschutzbeauftragten freut's.
Das Gesetz ist im Falle der Datenspeicherung in Dresden auf der Seite der Handynutzer: Eine Funkzellenabfrage vom Dresdner Ausmaß ist unverhältnismäßig.
Die Funkzellenabfrage wird Tausende Male pro Jahr angewendet. Zulässig ist sie aber nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung – Blockade-Demos gehören nicht dazu.