Gelsenkirchen, Münster, Paderborn – Professoren kommen nicht aus den Negativ-Schlagzeilen. NRW-Forschungsministerium will Fördermittelvergabe neu regeln. Landtag berät Skandale
Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz erlaubt dem Geheimdienst, was allen anderen Behörden der Republik verboten ist: Die heimliche Online-Durchsuchung der Festplatten privater Rechner. Ist die digitale Schnüffelei das Ende der Privatsphäre – und damit verfassungswidrig?