CDU und FDP wollen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft fördern – sehr zum Ärger von Umweltschützern. Doch ein neues Urteil des OVG Münster gibt den Gentech-Gegnern Auftrieb
Herrenpflegeartikel und ein Mann im Bett seien noch kein Beweis für eine Bedarfsgemeinschaft, entschied gestern das Düsseldorfer Sozialgericht. Ähnliche Beschlüsse waren in der Vergangenheit vom Landessozialgericht gekippt worden
Am Dienstag entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage von Umweltschützern gegen Garzweiler II: „Braunkohle ist der Klimakiller Nummer eins.“ RWE hält die Kritik für abwegig