NRW-Verfassungsschutz führt das Rechtsblatt weiter in seinen Berichten. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zeitung nicht „rechtsextrem“ genannt werden darf
Nordrhein-Westfälische Anbieter müssen rechtsextreme Websites sperren, auch wenn sie auf Inhalte keinerlei Einfluss haben. Dabei kursieren bereits Anleitungen, wie die Sperrungen zu umgehen sind