Die Arbeitsgemeinschaften, die für die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger zuständig sind, sind verfassungswidrig. Bis 2010 muss nun eine Neuregelung erfolgen.
Im bislang größten Strafprozess der Bundeswehr-Geschichte wurden zwei Ausbilder verurteilt. Bei einer angeblichen Übung hatten sie Rekruten misshandelt.
Da von Nebentätigkeiten "besondere Gefahren für die Unabhängigkeit ausgehen", müssen Abgeodnete künftig ihre Nebenverdienste angeben. So die knappe Entscheidung aus Karlsruhe.