Daniel Bahr für eine Rechtsverordnung anzugreifen, die bloß ein beschlossenes Gesetz umsetzt, ist billig. Die Verordnung zeugt hingegen von Respekt für die Eltern.
Der neue Erbguttest ist ein weiterer Baustein in einer zunehmend personalisierten Medizin. Diese Diagnostik kann ein aufgeklärter Staat seinen Bürgern nicht vorenthalten.
Bei einer Studie der Berliner Charité wurde eine Geburt in einen Magnetresonanztomografen verlegt. Die Öffentlichkeit jubelte, im Hintergrund wird bis heute protestiert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überlässt den Staaten die Entscheidung über Eizellspenden. Die Entscheidung hat vor allem mit politischem Kalkül zu tun.
Der Schutz des Embryos "von Anfang an" ist kein Ziel. Ab wann ein Embryo zum Mensch wird und damit tabu ist, sollte allein von der Gesellschaft beantwortet werden.
Nach dem Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte wird Frauen wohl auch bald in Deutschland erlaubt werden, fremde Eizellen bei der künstlichen Befruchtung zu nutzen.
Die Geburtenrate ist um 0,01 Prozentpunkte gestiegen: Kein Wahlkampf mit Familienpolitik. Die Interpretation der Geburtenstatistiken steht ohnehin auf tönernen Füßen.