Neuwahlen sind, selbst wenn das Verfassungsgericht demnächst den rot-grünen Nachtragshaushalt kassiert, nicht zwingend. Denn für Rot-Grün gibt es dafür schlicht keinen Grund.
Die Marsch der Nazis wurde in Dresden von einer großen Zahl Gegendemonstranten aufgehalten. Jetzt aber ihre Rädelsführer vor Gericht zu zerren, ist sehr abstrus.
In Deutschland wird der Ruf nach harten Strafen immer lauter. Nur: Sie bestehen bereits - und versagen. Eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft möchte das nicht wahrhaben.
In der Mittelschicht herrscht Absturzangst, viele gut verdienende Menschen verachten Langzeitarbeitslose. Hartz IV ist das Paradebeispiel für falsche Gleichbehandlung.
Es ist gut, dass erstmals ein Guantánamo-Häftling vor einem Zivilprozess stand. Die "Krieger gegen den Terror" sehen ein Argument für den Beibehalt von Guantánamo.
Bubacks Sohn vermutet ein Vertuschungskomplott beim Mord an seinem Vater, das es so wohl nicht gegeben hat. Geheimdienstelei führt aber zu genau solchen Annahmen.
Die Kirche mag im Kern ein Tendenzbetrieb sein. Sie hat jedoch keinen Anspruch darauf, große Teile des sozialen Arbeitsmarkts zu Parallelgesellschaften mit eigener Moral zu erklären.
Nun schickt man also zwei gestörte Jugendliche für den Tod des Geschäftsmannes Brunner für lange Zeit ins Gefängnis. Skepsis ist angebracht, ob diese Rechnung so aufgeht.
Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit war längst überfällig. Wo sich aber eine willfährige Justiz findet, nützen den Redaktionen auch keine Schutzgesetze.