Politisch ist einiges in Schieflage geraten. Die Unversehrtheit des Kindes ist dem deutschen Bundestag egal. Weil man den Schmerz des Jungen nicht ernst nimmt.
Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Doris Heinze gab sich die frühere NDR-Fernsehfilmchefin erschütternd ahnungslos. Der Prozess wurde bis Mitte September verlängert.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass psychisch Kranken besonderer Schutz zusteht. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Regelung zu finden. Das ist gut so.
Von der späten Entscheidung des Verfassungsgerichts über den ESM profitiert die Bundesregierung gleich doppelt. So hatten sich die Kläger das bestimmt nicht vorgestellt.
Der Prozess ist wegweisend, weil Den Haag sich nicht zu einem emotional begründeten Höchsturteil hinreißen ließ. Chefankläger Ocampo hingegen gestand sein Scheitern ein.
SCHNITT Religiöse Beschneidung von Kindern ist strafbare Körperverletzung, urteilt ein Kölner Gericht. Es argumentiert gut – wird aber uralte Praktiken nicht abschaffen
Die internationale Justiz macht Fortschritte bei der Aburteilung von Menschenrechtsverletzern und Kriegsverbrechern. Von einem Weltstrafvollzug ist sie weit entfernt.
Das Amtsgericht Dresden hat die Massenabfrage von Handydaten im Februar 2011 für rechtens erklärt. Die Kritik an der Maßnahme wird deshalb nicht verstummen.
Von Kristina Schröder geht auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für die Demokratie aus: Sie ist nicht zu doof. Sie ist nur viel dreister, als es dieser Gesellschaft guttut.
Mehr als acht Jahre waren die Kläger unrechtmäßig eingesperrt. Eine Entschädigung für diese Zeit von 500 Euro pro Monat ist eigentlich noch viel zu wenig.
Ein Irrer hat einen Amoklauf unternommen. Der Prozess wird dazu keine neuen Erkenntnisse liefern. Denn die politisch relevanten Fragen werden nicht gestellt.
Es hat dreißig Jahre gedauert bis die türkischen Putschistenführer von 1980 vor Gericht stehen. Aber trotzdem ist dies ein Erfolg. Jetzt besteht endlich die Chance, die Opfer zu rehabilitieren.
Nach neun Jahren erlebt der Internationale Strafgerichtshof seinen ersten Schuldspruch. Er ist damit auf dem Boden der Tatsachen gelandet – was heilsam und gut ist.
Schwarze sind nicht so viel wert wie Weiße. Das ist das Signal, das gesendet wird, würde das Verfahren um den Tod von Oury Jalloh tatsächlich ohne Aufklärung eingestellt.