Korruption und Filz scheinen zum Alltag der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten zu gehören. Das Problem ist jedoch nicht das Versagen Einzelner, es ist das System.
Politisch ist einiges in Schieflage geraten. Die Unversehrtheit des Kindes ist dem deutschen Bundestag egal. Weil man den Schmerz des Jungen nicht ernst nimmt.
Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Doris Heinze gab sich die frühere NDR-Fernsehfilmchefin erschütternd ahnungslos. Der Prozess wurde bis Mitte September verlängert.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass psychisch Kranken besonderer Schutz zusteht. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Regelung zu finden. Das ist gut so.
Von der späten Entscheidung des Verfassungsgerichts über den ESM profitiert die Bundesregierung gleich doppelt. So hatten sich die Kläger das bestimmt nicht vorgestellt.
Von Kristina Schröder geht auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für die Demokratie aus: Sie ist nicht zu doof. Sie ist nur viel dreister, als es dieser Gesellschaft guttut.
Das Urteil aus Karlsruhe wird weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse nur delegieren, wenn es gar nicht anders geht.
Die Einstellung des Verfahrens für zu Guttenberg ist ungünstig – hämische Kommentare um einen Promibonus sind wohl schädlicher als ein milder Strafbefehl.
Die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei den Europawahlen ist richtig. Auch bei der Bundestagswahl sollte sie fallen, denn sie verzerrt den Wählerwillen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überlässt den Staaten die Entscheidung über Eizellspenden. Die Entscheidung hat vor allem mit politischem Kalkül zu tun.
Anwohner des Frankfurter Flughafens protestieren gegen Lärm und Nachtflüge. Bürger müssen bei Infrastrukturprojekten endlich von Anfang an miteinbezogen werden.
Das CCS-Gesetz sollte erstmal in Kraft treten. Der Kampf gegen die CO2-Speicherung muss später auf der Straße und in den Parlamenten ausgefochten werden.
Die Zivilklage wegen des Bombardements nahe Kundus vor zwei Jahren ist kompliziert. Ein Sieg vor Gericht aber hätte eine wichtige, politische Bedeutung.
Die Gerichtsentscheidung ändert nichts an der Fehlkonstruktion der 1-Euro-Jobs. Denn den Betroffenen sollte ein Lohn und keine "Mehraufwandsentschädigung" zustehen.
Getötete Kinder lassen sich in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht gänzlich eliminieren. Bei allem Mitgefühl dürfen die Emotionen jetzt aber nicht über den Rechtsstaat siegen.
Rechtssicherheit gilt auch für einen verhassten Personenkreis. Wir müssen diese Menschen ertragen, die Frauen vergewaltigt oder Kinder ermordet haben. Auch in Freiheit.