Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass psychisch Kranken besonderer Schutz zusteht. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Regelung zu finden. Das ist gut so.
Das Gericht steht jetzt vor der Problem: Kommt der norwegische Attentäter lebenslänglich in die Psychiatrie oder bekommt er die Höchststrafe, das sind maximal 21 Jahre im Gefängnis?
Eigentlich müssten die Pläne zum erneuten Einsatz der Zwangsjacke in Russland den Westen auf den Plan rufen. Doch da sind wirtschaftlichen Interessen vor.
Rechtssicherheit gilt auch für einen verhassten Personenkreis. Wir müssen diese Menschen ertragen, die Frauen vergewaltigt oder Kinder ermordet haben. Auch in Freiheit.
In Deutschland wird der Ruf nach harten Strafen immer lauter. Nur: Sie bestehen bereits - und versagen. Eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft möchte das nicht wahrhaben.
Die Regierung hat bei der Gesetzesreform keine Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen. Nun müssen es Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht wieder hinbiegen.
Der Psychiater Wolfram Schumacher-Wandersleb sieht keinen Skandal, wenn ein entlassener Straftäter plötzlich in der Psychiatrie landet. Denn die Kontrollen gegen missbräuchliche Anwendung seien in Deutschland gut ausgeprägt
Dass Künstler Genies und somit dem Wahnsinn nahe seien – dieser Mythos ist nicht aus der Welt zu schaffen. Das zeigt sich am Beispiel des Schriftstellers und Psychiatriepatienten Robert Walser. Wem aber nützt das langlebige Klischee, dass Bücherschreiben etwas mit Krankheit und Gottesgabe zu tun hat?
In der Ruhrgebietsstadt soll eine Klinik für 90 Straftäter gebaut werden – und die ganze Stadt wehrt sich. In einem Klima von Angst und Bedrohung finden gemäßigte Stimmen kein Gehör ■ Aus Herten Walter Jakobs