■ Karlsruher Verfassungsrichter lassen verdachtslose Überwachung von Auslandsverbindungen zu. Die Weitergabe von Abhördaten durch den Bundesnachrichtendienst wird jedoch erschwert
■ Die Opposition setzt mit Stimmen einiger FDP-Abgeordneter ein Abhörverbot für Hebammen, Anwälte und Journalisten durch. Die Koalition erleidet erstmals seit 1983 eine Niederlage bei einer Gesetzesvorlage. Heute stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu
■ Große Koalition der Hansestadt kann sich nicht über den Großen Lauschangriff einigen. CDU droht mit dem Koalitionsbruch. In Bonn stehen die FDP-Abgeordneten zur Fahne: Lieber lauschen als gegen die Koalition stimmen
■ Beim Großen Lauschangriff sieht der Kompromißvorschlag des Bundesjustizministers keinen speziellen Schutz bestimmter Berufsgruppen vor: Ein Verbot des Abhörens im Beichtstuhl fehlt. Dafür soll allein das Grundgesetz sorgen
■ Die Grundgesetzänderung zur Überwachung von Wohnungen braucht im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Rot-grüne Regierungen können sie gemeinsam mit Bremen oder Rheinland-Pfalz verhindern