■ Der Bundestag darf den PDS-Abgeordneten einen Stasi-Spitzel nennen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Jedermann darf ihn nicht Stasi-Spitzel nennen, meint Gysi, denn das Gericht ließ sich auf inhaltliche Klärung nicht ein
■ PDS-Bundessprecher Hanno Harnisch gesteht seine Tätigkeit bei der Staatssicherheit als IM „Egon“ von 1976 bis 1989. Sein Motiv: „Den Sozialismus besser machen.“ An einen Rücktritt denkt er aber nicht
■ Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Rechtfertigung für die Schüsse an der Mauer. Menschenrecht bricht in diesem Fall DDR-Recht. DDR-Verteidigungsminister Keßler und seine Helfer müssen ihre Haft antreten