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Archiv-Artikel

Artenschutz für Laubenpieper

betr.: „Kleingärtnern mit Bärbel Höhn“, taz vom 20.1.05

Kleingärtner [haben] mit der eigenen Arterhaltung in Zeiten von Hartz IV ein Problem. Zwar regelt eine ministerielle Anordnung, dass Kleingärten „in der Regel“ nicht als verwertbares Vermögen angesehen werden, jedoch eben nicht grundsätzlich. Außerdem haben ALG-II-Empfänger durch ihr geringes Einkommen ein Problem Pacht- und Vereinskosten zu begleichen – sollten sie deshalb den Kleingarten kündigen müssen, wird die Abstandszahlung von der Agentur für Arbeit als verwertbares Vermögen herangezogen. Sehr geehrte Frau Ministerin Höhn, sichern sie die Kleingärten vor der Verwertung und weisen Sie die Städte und Gemeinden an, ALG-II-Empfängern die Pachtbeiträge [...] zu erlassen! HP FISCHER, Köln