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Armer Hund wurde Halbwaise

Ein belgischer Richter hat einem seit kurzem geschiedenen Mann ein Besuchsrecht für seinen Hund verweigert. Der Yorkshire war seiner Exfrau zugesprochen worden, die den Hund auch gekauft hatte. Der Mann, am Boden zerstört wegen des Verlustes seines kleinen Lieblings, wollte sich mit dieser Entscheidung nicht zufriedengeben und beschloß, wenigstens ein Besuchsrecht für sein Hündchen zu erstreiten. Der Richter wies die Klage jedoch damit ab, daß Hunde nach belgischem Recht dem Mobiliar zugerechnet werden und damit der Antrag auf ein Besuchsrecht unsinnig sei. Foto: Nelly Rau-Häring

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