Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern schicken heute rund 90 Togolesen nach Hause, obwohl dort nach einem Lagebericht des Auswärtigen Amtes politische Unterdrückung gang und gäbe ist ■ Von Dominic Johnson
■ Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Togo wahrt zwar die Menschenrechte, aber abgeschoben werden darf trotzdem. 26 Togolesen sollen deshalb Bremen bald verlassen