Wenn V-Leute in eine fremde Organisation eindringen, erfährt ein Geheimdienst nicht nur etwas, sondern muss auch in ihrem Sinne handeln, um nicht enttarnt zu werden. Was am Beispiel der Neonazizellen sichtbar wird, gehört zur Praxis des Verfassungsschutzes. Auch in der RAF in den 70er-Jahren spielte er eine größere Rolle, als man bisher wusste. Das zeigt in besonderer Weise der Buback-Becker-Prozess vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart
Wenn es nach der Bundesanwaltschaft gegangen wäre, hätte es diesen Prozess nicht gegeben. Er firmiert zwar unter RAF-Prozess, immer mehr geht es aber auch um die Rolle der Staatsschutzorgane. Eine kritische Zwischenbilanz des Stuttgarter Becker-Buback-Prozesses nach einem Jahr