Anwalt stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Im Bremer Brechmittel-Prozess muss jetzt entschieden werden, ob er in der alten Besetzung fortgesetzt werden kann

Im Prozess um einen tödlichen Einsatz von Brechmittel in Bremen hat der Anwalt des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Der Richter Bernd Asbrock habe 2005 in einer Fachzeitschrift einen Artikel über den Fall veröffentlicht, sagte Verteidiger Erich Joester. Der Text sei eine „Vorverurteilung“ seines Mandanten. Der Polizeiarzt muss sich vor dem Bremer Landgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll dem mutmaßlichen Drogendealer im Dezember 2004 Brechmittel eingeflößt haben. Der Mann fiel ins Koma und starb wenige Tage später (taz berichtete).

Asbrock zeigte sich überrascht, dass der Anwalt erst jetzt – kurz vor Ende der Beweisaufnahme – von dem Artikel erfahren haben will. Er habe geglaubt, der Verteidigung sei dieser von Anfang an bekannt gewesen. Die Kammer hatte seinen Angaben zufolge vor Prozessbeginn kein Problem darin gesehen. In dem Text „Hauptstadt des organisierten Erbrechens?“ hatte sich der Richter mit der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln auseinander gesetzt. Er habe sich nur zu der Maßnahme geäußert, sagte Asbrock. Andere Richter müssen nun entscheiden, ob der Prozess in dieser Besetzung fortgesetzt werden kann. DPA