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DAS GESETZ

Eigentlich ist das neue Gentechnikgesetz lange überfällig. Bis Oktober 2002 hatte die Bundesregierung Zeit, neue EU-Richtlinien zur Freisetzung und in Verkehrbringung gentechnisch veränderter Organsimen (GVO) in nationales Recht umzusetzen. Unter anderem wurde darin vorgeschrieben, dass Genehmigungen für das Inverkehrbringen künftig nur noch zeitlich begrenzt ausgesprochen werden und dass eine Begleitforschung die gesundheitlichen und ökologischen Folgen untersuchen muss. Bei der Frage, wie das Nebeneinander von Gentech-Landwirten und gentechfrei produzierenden Bauern zu organisieren sei, drückte sich die EU-Kommission. Dies zu regeln überließ sie den Mitgliedsstaaten. Auch zur Klärung der Haftungsfrage war von der Kommission nichts zu hören. Der jetzt von Künast vorgelegte Entwurf ist der erste Versuch eines EU-Mitgliedsstaates, diese heftig umstrittenen Fragen in einem Gesetzeswerk zu regeln. WLF

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