Konstrukt ade

„Gelöbnix“-Demo: Kritiker gegen Rekrutenvereidigung vom Vorwurf des Widerstands freigesprochen

Das Landgericht Hamburg hat gestern Fabian W. (23) vom Vorwurf des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ freigesprochen. Es hob damit ein Urteil des Amtsgerichts auf, welches den Gelöbniskritiker in erster Instanz zu 30 Tagessätzen verurteilt hatte. „Ein absurder, überdimensionierter Polizeieinsatz sollte im Nachhinein gerechtfertigt werden“, so Fabian W. gestern – „nachdem es das herbeikonstruierte Bedrohungsszenario nicht gab.“

Der Kriegsgegner hatte sich am 16. Juni vorigen Jahres während der ersten öffentlichen Rekrutenvereidigung seit über 25 Jahren auf dem Rathausmarkt aufgehalten. Damals hatten sich 2.000 „AntimilitaristInnen“ in der City versammelt, abgeschirmt von 3.500 PolizistInnen. Dabei beobachtete W., wie eine Gruppe „Gelöbnix“-Protestler, die in die vermeintliche „Sicherheitszone“ gelangt waren, von Zivilfahndern verprügelt wurden. Kurz darauf wurde W. selbst von hinten zu Boden gerissen – von PolizistInnen, die die Staatsschläger laufen ließen und die „Gelöbnix“-Demonstranten festnahmen.

Später wurde W. wegen Widerstands angeklagt. „Dabei habe ich nur dagestanden und zugesehen“, sagt er. Im jüngsten Verfahren relativierte der Polizeizeuge seine Aussagen: In den Vorinstanzen hatte er von „Menschenketten“ geredet, die sich den PolizistInnen entgegengestemmt hätten. Zuletzt will er W. im Abstand von zehn Metern neben einer Ansammlung wahrgenommen haben – und Widerstandshandlungen habe dieser keine geleistet. Kai von Appen