Karlsruhe erlaubt Heß-Aufzug

KARLSRUHE/WUNSIEDEL dpa ■ Der von Neonazis für Samstag geplante Aufmarsch im oberfränkischen Wunsiedel kann nun doch stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hob im Rahmen eines Eilverfahrens die Verbotsverfügung des örtlichen Landratsamtes auf. Anlass für den Aufzug ist der 16. Todestag des in Wunsiedel begrabenen Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß. Nach Ansicht des Gerichts rechtfertigt allein die Angst der Behörden vor Ausschreitungen nicht die Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Versammlungsfreiheit. Zudem könnten Übergriffe der rechten Demonstranten mit Auflagen und polizeilichen Maßnahmen begrenzt oder verhindert werden. Der Senat verwies darauf, dass bei Heß-Aufzügen der vergangenen Jahre „keine größeren tatsächlichen Auseinandersetzungen“ erfolgten.

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