Milliardär bekämpft die Ermittler-Willkür

Ein Konzerngründer will Macht der Staatsanwälte kappen. Betroffene könnten sich nicht gegen Ermittlungen wehren

BERLIN taz ■ Der Multimilliardär und Gründer des Softwarekonzerns SAP, Dietmar Hopp, will mit einer gemeinnützigen Stiftung gegen staatsanwaltliche Willkür und Grundrechtsverletzungen in Ermittlungsverfahren angehen. Ziel von „ProJustitia“ sei es, Missstände in der Arbeit der Staatsanwaltschaften wissenschaftlich zu erforschen und Reformideen zu entwickeln, sagte Hopp bei der Vorstellung des Projekts in Berlin.

Das Engagement des 64-Jährigen ist kein Zufall: Der Mäzen war im Frühjahr 2003 selbst ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Wegen des Verdachts der Untreue wurden seine Villa und Büros durchsucht, Akten beschlagnahmt, ein Verfahren eingeleitet – zu Unrecht, wie sich später herausstellte. Hopp leistete sich die besten Verteidiger, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. „Viele Menschen können sich aber nicht wehren, weil ihnen das Geld fehlt“, sagte Hopp. So würden Existenzen vernichtet, noch bevor der Fall überhaupt vor Gericht lande. Dem wolle „ProJustitia“ abhelfen.

Für sein Projekt fand der Unternehmer namhafte Unterstützer. Zum Beispiel die FDP-Justizpolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ex-Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz und den Bielefelder Rechtswissenschaftler Otto Backes. Der Strafrechtler wertet an einem eigens gegründeten Forschungsinstitut fragwürdige Verfahren für die Stiftung aus.

Bedenklich ist nach Ansicht von Backes, dass Betroffene nach deutschem Recht kaum Möglichkeiten hätten, die Einleitung oder Fortsetzung eines Ermittlungsverfahrens zu verhindern. Sie seien der subjektiven, oft willkürlichen Einschätzung der Staatsanwälte ausgeliefert. Gleichzeitig würden Richter allein aus Zeitmangel selten ihrem Kontrollauftrag gerecht. Sein Fazit: „Aus dem kontrollfreien wird schnell ein rechtsfreier Raum.“ Die Stiftung wirbt deshalb dafür, die Rechte der Bürger im Ermittlungsverfahren zu stärken – etwa durch den Anspruch auf eine richterliche Überprüfung ihres Falls. ASTRID GEISLER