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Läuft die Haltbarkeit von Masken ab?
Der Spiegel schrieb am 6. Februar: „NRW muss Millionen Coronamasken und Schutzkittel verbrennen“. Weiter hieß es: „Zur Pandemiebekämpfung kaufte Nordrhein-Westfalen Masken und Schutzausrüstung im großen Stil“. Der Grund für die Entsorgung: Das Haltbarkeitsdatum der Masken wurde überschritten.
Richtig ist:
In Nordrhein-Westfalen wurden tatsächlich Schutzmaterialien verbrannt. Damit habe man im Herbst vergangenen Jahres begonnen. Fünf Millionen Masken wurden bereits verfeuert, wie das Gesundheitsministerium in Düsseldorf bestätigte. Weitere Materialien, darunter auch Schutzkittel, Handschuhe und Teststäbchen, sollen folgen und liegen derzeit im sogenannten „Sperrlager“.
Die Frage aber ist: Müssen die Materialien verbrannt werden und haben Masken wirklich ein Ablaufdatum? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin antwortet auf Anfrage: „Das vom Hersteller angegebene Ablaufdatum einer Schutzmaske ist in der Regel nicht als Mindesthaltbarkeitsdatum zu verstehen. Gleichwohl kann davon ausgegangen werden, dass gute Gründe für eine zeitliche Beschränkung der vollen Funktion vorliegen.“ Anhand einer Stichprobe könne die Schutzleistung erneut geprüft werden. Alternativ könne man sich auch mit dem Hersteller der Produkte in Verbindung setzen – der könne verlässlichere Angaben liefern und die Funktion, auch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums, einschätzen.
Der Spiegelschreibt in dem Artikel, die Masken würden „sukzessive verbrannt“. Dabei handelt es sich um die sogenannte thermische Behandlung, eine Art der Abfallentsorgung. Auch Müll aus den Krankenhäusern wird oft so entsorgt – gerade dann, wenn er womöglich infektiös ist. Abgesehen davon eignen sich viele Produkte nicht für eine stoffliche Verwertung und landen daher, wie auch der normale Hausmüll, in den Müllverbrennungsanlagen. Pia Pentzlin
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