Journalisten in Haft: EGMR verurteilt die Türkei
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung zweier Journalisten im Zuge des Putschversuchs 2016 verurteilt. Die Inhaftierung von Ahmet Altan und Murat Aksoy stelle unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Freiheit und Sicherheit dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Die Türkei müsse beiden eine Entschädigung zahlen. Altan war im Februar 2018 wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Strafmaß wurde später reduziert. Das Gericht befasste sich mit der Untersuchungshaft. Aksoy wurde ebenfalls 2016 wegen angeblicher Verbindungen zu Gülen inhaftiert, kam aber 2017 frei. (dpa)
Unser Mittel gegen Antifeminismus
Wir machen linken Journalismus aus Überzeugung: kritisch, unabhängig und frei zugänglich für alle. Es gibt keinen Bezahlzwang, keine Paywall. Das geht nur, weil sich viele freiwillig beteiligen und unsere Arbeit unterstützen. Auch im Digitalen muss Journalismus, der für mehr Gleichberechtigung eintritt, finanziert werden. Unsere Leser:innen wissen: Journalismus entsteht nicht aus dem Nichts. Damit wir auch morgen noch unsere Arbeit machen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Schon über 48.000 Menschen machen mit und finanzieren damit die taz im Netz - kostenlos für alle. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5 Euro sind Sie dabei. Jetzt unterstützen