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Klasnić-Prozess endet mit einem Vergleich
Der vom ehemaligen Werder-Bremen-Fußballer Ivan Klasnić angestrengte Rechtsstreit gegen Ärzte und Werder-Verantwortliche aus dem Jahr 2008 ist beendet. Das hat das Oberlandesgericht Bremen am Dienstag beschlossen. Klasnić hatte geklagt, weil er Werder und seine damaligen Ärzte für seine Nierenschäden verantwortlich macht; er bekam in seiner aktiven Karriere nierenschädigende Schmerzmittel und hat drei Transplantationen hinter sich. Die Parteien haben sich nun, nach 14 Jahren Rechtsstreit, auf einen Vergleich geeinigt: Der ehemalige Fußball-Profi erhält rund vier Millionen Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz, mehr als die Summe, die das Landgericht festgelegt hatte, bevor Klasnić in die nächste Instanz ging. (taz)
Kitas auf Distanz
Die jetzt beginnende Anmeldephase für das neue Kita-Jahr läuft coronabedingt anders ab als sonst. So präsentieren sich manche Einrichtungen mit Informationsplakaten in den Fenstern oder mit virtuellen Rundgängen. Wie die Angebote im Einzelnen aussehen, erfahren Eltern von den Kinder- und Familienzentren. Details zu den Einrichtungen gibt es auf der Kita-Bremen-Webseite auf kita.bremen.de. (taz)
BUND kritisiert Bremer Klimaschutzpolitik
Der Bremer Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat zum Jahresende die Klimaschutzpolitik des Senats kritisiert. Auswirkungen der Klima-Enquetekommission und vieler exzellenter Vorschläge und Hinweise von bundesweit anerkannten Experten zur Gestaltung der Energiewende hätten keine erkennbare Wirkung auf die bremische Politik gehabt, so Klaus Prietzel, Vorsitzender des BUND Bremen. So sei ein Jahr nach seinem Beschluss der Klimavorbehalt vom Senat immer noch nicht ausformuliert und in Kraft gesetzt worden. Daneben gebe es in Bremen weder eine Solarpflicht im Neubau noch ein Solargebot bei Dacherneuerungen im Altbau sowie zu wenig Konsequenz beim Ausbau der Rad-Infrastruktur und der Parkraumbewirtschaftung. (taz)
Neue Spielplatz-Pflicht
Neu gebaute Reihenhauszeilen müssen in Bremen künftig eine gemeinschaftlich nutzbare private Kinderspielfläche erhalten. So steht es in der Neufassung des Kinderspielflächenortsgesetzes, die jetzt in Kraft getreten ist. Die Regelung gilt allerdings nur, wenn pro Grundstück keine ausreichend große Gartenfläche vorhanden ist, die sich zum Aufstellen von Spielgeräten eignet. (taz)
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