piwik no script img

AfD gerügt

Die Landespressekonferenz Bremen verurteilt den wiederholten Ausschluss der taz durch AfD

Zum wiederholten Mal verwehrte die Bremer AfD gestern unserer Autorin den Zutritt zu ihrer Pressekonferenz. Die Landespressekonferenz Bremen (LPK) verurteilt den Ausschluss und die Diskriminierung der taz. Es falle auf, schreibt die LPK, „dass die AfD zwar immer wieder eine angebliche Ungleichbehandlung durch Medien beklagt, aber selbst gezielt Medienvertreter von der Berichterstattung über ihre eigenen Pressekonferenzen ausschließt“. Offensichtlich habe die AfD ein Problem mit Art. 5 des Grundgesetzes: „Pressekonferenzen, auch solche der Parteien, sind allgemein zugängliche Quellen. Wer die Medienfreiheit und die damit verbundene Unabhängigkeit der Berichterstattung durch die Medien ignoriert oder einzuschränken versucht, kann aus Sicht der Landespressekonferenz Bremen nicht für sich in Anspruch nehmen, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.“ (taz)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen