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leserInnenbriefe

taz nord Stresemannstr. 23 22769 Hamburg briefe@taz-nord.de www.taz.de

Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Welches biologische Geschlecht hat „der Ärzt“?

„Das ist keine Meinung“,

taz nord vom 5. 8. 19

Was mich interessieren würde: Hat Pat Nehls im Interview wirklich gesagt, „ich bräuchte ein Attest von einer_m Internist_in oder Gynäkolog_in. Ich musste dann herumfragen, wer eine_n Ärzt_in kennt …“? Wie hat Pat das Wort „einer_m“ ausgesprochen? So wie „einerm“, aber mit Glottisschlag? Und „Ärztin“ hat Pat ebenfalls mit einem Glottisschlag ausgesprochen? Welches biologische Geschlecht hat dann „der Ärzt“ in der ersten Silbe?Alexa, taz.de

Madsack: Nomen est omen

„3,60 Euro sind kein Kündigungsgrund“,

taz nord vom 1. 8. 19

Ich stelle fest: Wenn eine unbequeme Betriebsrätin 3,60 Euro Porto über „ihren“ Betrieb laufen lässt, wird sie verklagt. Wenn ein Geschäftsführer bereit ist, 100.000 Euro vom Konto „seines“ Betriebs abzuzweigen, um damit seinen Hass auf die genannte Frau zu besänftigen, ist das offenbar kein Grund für eine Klage. Übrigens: Wer freiwillig für einen Medienkonzern namens Madsack arbeitet, kann entweder nicht ganz bei Trost sein, oder er hatte kein Englisch in der Schule. Nomen est omen, könnte man sagen. Mad, schließlich, heißt übersetzt: böse, wütend, sauer, verrückt, wahnsinnig, geisteskrank, irre, toll, tollwütig und tobsüchtig. Sack aber heißt nicht nur Sack, sondern auch Entlassung, Plünderung oder Rausschmiss. Und wenn Anglophile fragen: „Are you mad, sack?“, wollen sie wissen, ob man ein (alter) Sack ist, der vom Teufel geritten wird. Mowgli, taz.de

Betriebsräte sind nicht Feinde des Unternehmens

„3,60 Euro sind kein Kündigungsgrund“,

taz nord vom 1. 8. 19

Es wird in Betrieben ständig versucht, Betriebsräte wegen vermeintlicher Vergehen loszuwerden, obwohl Betriebsräte ja keineswegs Feinde der Unternehmen sind – ganz im Gegenteil. In aller Regel werden solche Kündigungen dann vom Arbeitsgericht auch einkassiert. Danach setzt sich aber gewöhnlich etwas fort, was man als systematisches Mobbing gegen den/die Mitarbeiter*in durch eine Geschäftsleitung bezeichnen könnte. Da wird völlig sinnlos Zeit und Geld für alberne Scharmützel verplempert. Aus meiner Sicht offenbart sich dabei regelmäßig die ganze Palette der Unfähigkeit zur Geschäftsführung im Sinne eines Unternehmens als Ganzes. Leider werfen die Leute dann irgendwann das Handtuch, weil ein vernünftiges Arbeiten dort dann gar nicht mehr möglich ist. Besser wäre es, für ein vernünftiges Management zu sorgen. Rainer B., taz.de

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