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BlindeRecht auf Blindenhund nur im Einzelfall

Der Blindenhund, dein Freund und Helfer Foto: dpa

CELLE | Blinde Menschen, deren Orientierung durch Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird, sind einem neuen Gerichtsurteil zufolge mit einem Langstock nicht ausreichend versorgt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle verpflichtete eine Krankenkasse, einem fast Erblindeten zusätzlich einen Blindenhund zu bewilligen. Es komme nicht auf die generellen Vorteile eines Hundes gegenüber einem Langstock an, hieß es am Montag. Vielmehr sei die konkrete Versorgungsnotwendigkeit im Einzelfall zu beurteilen. (epd)

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