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Die Absurdität des Aufenthaltsgesetzes

Recht UND GESETZ Weil sie es müssen: Die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen ermitteln wegen illegalen Aufenthalts gegen Flüchtlinge

Auf Basis der geltenden Gesetzeslage ermitteln alle Staatsanwaltschaften in Niedersachsen gegen Flüchtlinge wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht. Wie viele Verfahren derzeit geführt werden, sei nicht bekannt, sagte gestern ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover. Zuvor hatte die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück entsprechende Ermittlungsverfahren führe.

Wenn Flüchtlinge ohne gültiges Visa in Deutschland einreisen, besitzen sie laut Gesetz keinen gültigen Aufenthaltstitel, erläuterte Alexander Retemeyer von der Osnabrücker Staatsanwaltschaft: „Als Ausländer müssen sie den haben –wenn sie ihn nicht haben, machen sie sich strafbar.“ Staatsanwaltschaften wiederum seien verpflichtet, Straftaten zu verfolgen, die ihnen bekannt sind. Es müsste daher eigentlich gegen alle derzeit in Deutschland Schutzsuchende ermittelt werden.

Jeder Fall werde individuell geprüft, sagte Retemeyer, Kinder und Jugendliche würden anders behandelt als Erwachsene. In der überwiegenden Mehrzahl werde das Verfahren gegen Erwachsene auch eingestellt: wegen geringer Schuld. Man wolle niemanden anklagen, der eigentlich willkommen sei, sagte Retemeyer

Es gebe aber auch Fälle, in denen Menschen aufgefallen seien, die bereits mehrfach eingereist seien oder gegen die Haftbefehle bestünden.

Einen Überblick über die Zahl der Verfahren nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz sei nur durch eine „händische Auszählung“ bei den Staatsanwaltschaften möglich, erklärte das Justizministerium. Eine Statistik gibt es nur für die Zeit von März bis August dieses Jahres. Danach haben die niedersächsischen Staatsanwaltschaften 8.591 Verfahren geführt. Mit 3.941 Fällen waren die meisten Verfahren in Osnabrück anhängig, gefolgt von 1.891 Verfahren in Göttingen und 974 in Hannover. (dpa/taz)

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