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Forderung des AfD-SchiedsgerichtsLucke muss „Weckruf“ auflösen

Schlechte Zeiten für Bernd Lucke. Das AfD-Schiedsgericht hat befunden, dass sein Verein „Weckruf 2015“ der Parteisatzung widerspricht.

Ein Bild aus besseren Tagen: Bernd Lucke und Frauke Petry am 15. Juli 2013 Foto: dpa

BERLIN taz/rtr/dpa | Die anfallende Arbeit eines Schiedsgerichts sagt viel über den Zustand der Partei, zu dem es gehört. Das Gericht der AfD hat zwei Wochen vor dem Bundesparteitag alle Hände voll zu tun. Gerade hat es mit zwei Entscheidungen Bernd Lucke, einem der drei Parteichefs, herbe Rückschläge versetzt. Der vom ihm initiierte Verein „Weckruf 2015“ muss umgehend aufgelöst werden. Und über die von ihm durchgesetzte Parteireform, nach der die AfD künftig nur noch einen Vorsitzenden haben soll, muss der Parteitag erneut abstimmen.

Im „Weckruf“ sammelt Lucke, der zum konservativ-neoliberalen Flügel gehört, seine Anhänger und will so Druck auf den rechten Flügel der Partei ausüben, der sich hinter seiner Ko-Vorsitzenden Frauke Petry versammelt hat. Zwischen den beiden tobt ein Machtkampf um die Führung der Partei. Auf dem Parteitag wird eine Kampfabstimmung erwartet.

Dem „Weckruf“ haben sich rund 4.000 der 22.000 AfD-Mitglieder angeschlossen. Indirekt hatte Lucke damit gedroht, die Partei mit seinen Anhängern zu verlassen, sollte die Führungsstruktur der Partei nicht im seinem Sinne besetzt werden.

Laut Schiedsgericht sollten im „Weckruf“ Richtungsentscheidungen vorgenommen werden, die allein einem Bundesparteitag vorbehalten seien – das aber sei mit der Satzung der Partei nicht vereinbar. Deshalb habe das Gericht den Parteivorstand angewiesen, die Auflösung des Vereins anzuordnen, so ein Parteisprecher. Die Entscheidung sei „bindend und nicht anfechtbar“.

Zudem muss Lucke um die von ihm gegen massiven Widerstand durchgesetzte Parteireform kämpfen, nach der die AfD künftig nur noch einen statt bislang drei Vorsitzende haben soll. Die Verabschiedung der neuen Satzung auf dem Parteitag in Bremen im Januar ist nach einem Urteil des Schiedsgerichts nicht korrekt verlaufen. Deshalb muss über sie noch einmal abgestimmt werden.

Ob Lucke dafür aber ein zweites Mal eine Zweidrittelmehrheit mobilisieren kann, ist sehr fraglich. Petry und ihre Unterstützer wollen unbedingt eine Mehrfachspitze erhalten. „Zwar bedauere ich das Urteil, bin allerdings froh, dass der Essener Parteitag nicht infrage gestellt wurde“, sagte Lucke.

Der AfD-Parteitag, der am 3. und 4. Juli in der Essener Grugahalle tagt, wird also spannend werden. Nur eins scheint derzeit sicher zu sein: Gemeinsam werden Lucke und Petry die Partei nicht mehr führen. Das haben beide ausgeschlossen.

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