Strauß-Freispruch: Nur Indizien für Steuerhinterziehung

Der Sohn von Bayerns Ex-Ministerpräsidenten ist vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Doch vieles bleibt unklar.

Halleluja, Freispruch! Max Strauß Bild: dpa

Was genau Max Josef Strauß direkt nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal grinsend in sein Handy tippte, wird sein Geheimnis bleiben. Vermutlich wird die SMS in etwa so gelautet haben: "Halleluja, Freispruch!"

Das Augsburger Landgericht hat Strauß - Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß - am Montag vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Nach zwölf Jahren Ermittlung steht die Staatsanwaltschaft damit vor einem Scherbenhaufen. Sie hatte dem 48-Jährigen vorgeworfen, in den 80ern und 90ern 2,6 Millionen Euro Provisionen im Zusammenhang mit Panzergeschäften mit Saudi-Arabien und Flugzeugverkäufen nach Kanada und Thailand nicht versteuert zu haben. Die Millionen soll der Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber für Strauß auf einem Schweizer Tarnkonto mit dem Namen "Maxwell" gebunkert haben.

Augsburger Richter hatten Strauß deshalb 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte das Urteil und verwies den Fall nach Augsburg zurück. Die Beweiskette sei zu "lückenhaft".

Auch im zweiten Prozess ist es nicht gelungen, nachzuweisen, dass Strauß über das ominöse Tarnkonto "Maxwell" verfügen konnte - oder jemals auch nur einen Cent des Geldes erhalten hat. Im Gegenteil: Schreiber hatte letztlich das Konto selbst abgeräumt. "Strauß hat von Schreiber kein Geld erhalten, also muss er auch nichts versteuern", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Prexl zur Begründung des Freispruchs.

Acht Monate dauerte der Mammutprozess und brachte nur wenig neue Einsichten - dafür manch skurrile Wendung: Der frühere Thyssen-Manager Jürgen Maßmann, der von Schreiber Schmiergeld erhalten und dafür zwei Jahre auf Bewährung bekommen hatte (Tarnkonto: "Jürglund"), setzte sich nach Syrien ab, um nicht aussagen zu müssen. Holger Pfahls, der wegen Schmiergeldzahlungen von Schreiber zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war (Tarnkonto: "Holgart"), wollte von einer Zusammenarbeit zwischen Schreiber und Strauß nicht wissen. So auch der ehemalige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep, der von Schreiber einst eine Millionenspende angenommen hatte (Tarnkonto: "Waldherr").

Anstatt eines "Treuhandverhältnisses" zwischen Schreiber und Strauß wollte die Staatsanwaltschaft nun nachweisen, dass Strauß sich als "gewerblicher Lobbyist" verdingte. Dann hätten die Provisionen in den Bilanzen auftauchen müssen, auch wenn kein Geld floss. Die Staatsanwaltschaft konzentrierte sich auf den Airbus-Deal mit Thailand. Hierfür soll Strauß zwischen 1991 und 1993 Provisionen erhalten und Steuern in Höhe von 338.000 Euro hinterzogen haben. Doch selbst hierfür hatte die Anklage nur Indizien. Strauß war zweimal nach Thailand geflogen, einmal begleitet vom damaligen Airbus-Verkaufschef.

Das reichte dem Gericht nicht, um vom Urteil des BGH abzuweichen. Also: Freispruch. Die schätzungsweise 300.000 Euro Kosten trägt der Staat. Die Staatsanwaltschaft prüft eine Revision.

Viele Fragen aber bleiben: Wenn das Geld auf dem "Maxwell"-Konto nicht für Strauß bestimmt war, für wen dann? Für die CSU, was der Bundesgerichtshof als eine Möglichkeit genannt hatte? "Sinn und Zweck dieses Kontos bleiben offen", stellte Richter Prexl dazu fest. Der Einzige, der den Fall wirklich aufklären könnte, ist Karlheinz Schreiber. Der inzwischen 73-jährige Waffenlobbyist sitzt seit 1999 in Kanada und widersetzt sich seiner Auslieferung - mit schwindenden juristischen Mitteln.

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