Reform der Erbschaftssteuer: Firmen erben günstig gemacht

Die große Koalition ist sich einig: Wer ein Unternehmen erbt, soll weniger Steuern zahlen als bisher. Uneinig sind sich SPD und CDU aber über die Höhe der Steuererleichterung.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold will Steuererleichterung für Firmenerben an Beschäftigungszusagen koppeln. Bild: dpa

Geht es um die Steuer, kommen Menschen mit großen Vermögen auf lustige Ideen. Die private Villa am Starnberger See verwandelt sich auf dem Papier dann plötzlich in ein Fabrikgelände. Solche Tricks müssen die Politiker bedenken, die gegenwärtig die Erbschaftsteuer reformieren. Am kommenden Montag werden sich Spitzenkräfte von Union und SPD vermutlich darauf einigen, dass Firmenerben künftig weniger Steuern zahlen als bisher.

Dass das so kommen soll, hatte die Union bereits 2005 mit Rot-Grün ausgehandelt. Steuererleichterungen für Firmenerben seien notwendig, hieß es besonders bei der CDU, um Unternehmen bei der Übergabe an die Nachfolger nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu bringen und damit Jobs zu gefährden. Diese Argumentation hat bei der SPD-Linken immer Skepsis hervorgerufen. Und noch etwas passt ihr überhaupt nicht: Unternehmer könnten versucht sein, ihre privaten Besitztümer in Betriebsvermögen umzudeklarieren, um den Erben die eigentlich höhere Steuer auf die Villa am See zu ersparen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold will die Steuererleichterung deshalb nicht so großzügig ausgestalten wie Otto Bernhardt (CDU). Pronold sagte am Freitag, 30 Prozent der eigentlich fälligen Erbschaftsteuer sollten die Firmennachfolger in jedem Fall bezahlen, die übrigen 70 Prozent könnten erlassen werden. Allerdings nur unter einer Voraussetzung: Der Betrieb muss mit einem Großteil der Beschäftigten auch tatsächlich fortgeführt werden. Eine Firma erben, die Steuererleichterung in Anspruch nehmen und den Laden dann schließen - das soll nicht möglich sein. Über den Umfang der Steuererleichterung für Firmenerben gibt es noch keinen Konsens. Die Union will mehr. "Es wäre besser, den Unternehmen 80 oder 90 Prozent der Erbschaftsteuer zu erlassen", sagte Otto Bernhardt, der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion.

Beide Seiten scheinen aber einen Kompromiss für möglich zu halten. Die gewisse Harmonie in der Finanzpolitik steht in deutlichem Gegensatz zum Streit zwischen Union und SPD in der Sozialpolitik. Bei der Union kommen am Montag unter anderem Hessens Ministerpräsident Roland Koch und Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus, bei SPD sind es der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin, Finanzstaatssekretär Axel Nawrath und Fraktionsvize Joachim Poß.

Weitere Eckpunkte, auf die sich die Verhandler einigen könnten, sehen so aus: Trotz der Steuererleichterung für Firmenerben bleibt es beim Aufkommen der Erbschaftsteuer von rund 4 Milliarden Euro pro Jahr, die die Bundesländer erhalten. Forderungen der SPD-Linken und der Gewerkschaft Ver.di nach einer insgesamt höheren Steuer kommen damit nicht zum Zuge. Private Erben "erster Ordnung" - Kinder, Eheleute und nach Wunsch der SPD auch unverheiratete Lebenspartner - erhalten größere Freibeträge und niedrigere Steuersätze, um den vom Bundesverfassungsgericht verlangten höheren Wertansatz bei Immobilien auszugleichen. Das normale Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung bleiben daher nach wie vor steuerfrei.

Wenn aber weiterhin 4 Milliarden Euro hereinkommen sollen, während viele weniger bezahlen, müssen andere stärker belastet werden. Wer zahlt die Zeche? Das sind die entfernteren Verwandten: Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Von denen wird das Finanzamt künftig ein paar hunderttausend Euro mehr verlangen, wenn sie die Villa am Starnberger See erben.

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