Kooperation im Sicherheitsbereich: Deutsche Spucke für das FBI

Deutschland und die USA vereinbaren Austausch von DNA-Daten und Fingerabdrücken zwischen den Sicherheitsbehörden. Die Grünen kritisieren, dass damit ein Folterstaat auf sensible deutsche Daten zugreifen könne.

Entnahme einer Speichelprobe zur Ermittlung der DNA. Bild: dpa

BERLIN taz Fingerabdrücke und DNA-Daten sollen künftig zwischen den USA und Deutschland einfacher ausgetauscht werden können. Ein entsprechendes Abkommen unterschrieben am Dienstag Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und ihre US-Kollegen in Berlin.

Oppositionspolitiker kritisierten den Vertrag heftig. "Die Vereinigten Staaten sind derzeit noch immer ein Land, in dem Folter erlaubt ist", sagte beispielsweise der Sicherheitsexperte der Grünen im Bundestag, Wolfgang Wieland. "Guantánamo steht noch. Ich halte es deshalb für unverantwortlich, den USA in dieser Situation Zugang zu sensiblen Daten der deutschen Behörden zu gewähren."

Zwei neue Möglichkeiten des Datenaustauschs sollen durch das Abkommen ermöglicht werden: Erstens sollen beide Staaten personenbezogene Daten von Terrorverdächtigen austauschen können, ohne dass eines der Länder ein spezielles Ersuchen stellen muss. Das heißt beispielsweise: Wenn ein Mann, der in der sogenannten Gefährderdatei des Bundeskriminalamtes erfasst ist, in die USA reist, können die hiesigen Behörden ihren US-Kollegen einen Tipp geben. Übermittelt werden dann unter anderem Name, Staatsangehörigkeit, Fingerabdrücke und der Grund dafür, warum der Betreffende in der Gefährderdatei auftaucht.

Zweitens sollen die Behörden beider Länder Fingerabdrücke und DNA-Daten miteinander abgleichen können. Dabei haben die Beamten beschränkten Zugriff auf die Daten des jeweils anderen Staates nach dem "Hit/no-hit-Prinzip". Beispiel: Nach einem Anschlag in den USA werden dort DNA-Spuren gefunden. Diese können die Amerikaner dann mit den deutschen Daten abgleichen. Sie sehen aber nur, ob in den deutschen Computern etwas vorliegt, nicht was. Wenn sie mehr erfahren wollen, müssen sie um Rechtshilfe bitten. Dieser Datenzugriff kann eingesetzt werden, wenn es um Terrorismus und schwerwiegende Taten geht.

Bei den Fingerabdrücken ist das Verfahren ähnlich. Allerdings darf der DNA-Abgleich nur zur Strafverfolgung, also nach einer Tat eingesetzt werden. Der Austausch von Fingerabdrücken hingegen soll auch zur Verhinderung von Straftaten möglich sein - und damit auch auf Verdacht. Wie viele Fingerabdrücke in den USA und Deutschland in den entsprechenden Dateien gespeichert sind, konnte oder wollte Schäuble am Dienstag nicht sagen. Er gab aber zu, dass beispielsweise Deutschland sich auf diesem Umweg über die USA auch Fingerabdrücke von Deutschen beschaffen könnte, die bisher nicht in hiesigen Dateien auftauchen.

Obwohl Datenschutzregelungen den Missbrauch des Abkommens verhindern sollen, kritisierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, den Vertrag: "Die Datenschutzvorkehrungen bleiben weit unter dem Niveau, das bei Datenermittlungen in Europa üblich ist." Zudem gelte in den USA Datenschutz nur für Bürger des Landes und Menschen, die lange dort lebten. Schäuble und Zypries entgegneten dieser Kritik, dass im Vertrag gemeinsame Datenschutzstandards vorgesehen seien. "Wenn die Erhebung oder die Verwendung der Daten dem Zweck des Abkommens widersprechen, müssen sie gelöscht werden", sagte die Justizministerin. Sie selbst aber hatte einmal zugegeben, dass Deutschland nicht kontrollieren könne, inwieweit andere Länder sich an solche Vereinbarungen halten.

Damit das Abkommen in Kraft tritt, muss es die Bundesregierung noch unterzeichnen und der Bundestag mehrheitlich seine Zustimmung geben. Wann dies geschehen wird, ist unklar.

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