Europäische Steueroasen unter Druck: Gegen Schweizer Bankgeheimnis

Bundeskanzlerin Merkel verlangt mehr Transparenz. Und die EU spricht mit Liechtenstein über ein Anti-Betrugs-Abkommen. Steuerhinterziehung gilt dort nicht als Straftat.

Kanzlerin Merkel und der Bundespräsident der Schweiz Pascal Couchepin. Bild: dpa

Die Steueroasen Schweiz und Liechtenstein geraten unter Druck, bei der Bekämpfung der Steuerflucht stärker zu kooperieren. Bei ihrem Besuch in der Schweiz will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute auch über Steuerfragen sprechen. Das Schweizer Bankgeheimnis dürfe nicht als Einladung an Bundesbürger zur Steuerflucht missbraucht werden.

Auch die EU drängt. Steuerkommissar László Kovács forderte die Schweiz auf, ihr Steuergeheimnis für ausländische Anleger zu lockern: "Ich bin für einen kompletten Informationsaustausch zu Steuerzwecken." Wie Luxemburg, Österreich und einige weitere Länder führt die Schweiz nur eine anonyme, relativ leicht zu umgehende Quellensteuer auf Zinserträge ab. Im Mai will Kovács einen Expertenbericht vorlegen, wie die EU-Zinsrichtlinie erweitert werden könnte, damit sie auch andere Kapitalgewinne und andere Steueroasen wie etwa Singapur und Macao erfasst.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wartet einstweilen noch ab. "Es gilt, diese Fragen auf EU-Ebene zu diskutieren", erklärt sein Sprecher. "Ein rein nationales Vorgehen ist da schwierig." Ein einheitliches Handeln der EU ist allerdings auch nicht leicht, da in Steuerfragen Einstimmigkeit nötig ist. Insbesondere Österreich und Luxemburg sträuben sich gegen schärfere Regeln. Nach dem Skandal um Klaus Zumwinkel - der Ex-Postchef steht unter Verdacht, mit Hilfe einer Liechtensteiner Stiftung Steuern hinterzogen zu haben - hatte Steinbrück angedroht, notfalls auch im Alleingang die Daumenschrauben anzuziehen, etwa durch Gebühren auf Finanztransaktionen mit Steueroasen.

Unterdessen trafen sich Vertreter der EU-Kommission und der Liechtensteiner Regierung zu einer neuen Verhandlungsrunde über ein Anti-Betrugs-Abkommen. Derzeit gilt Steuerhinterziehung in Liechtenstein als bloße Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat - und daher gibt es keine Rechtshilfe. Wegen der fehlenden Kooperationswilligkeit findet sich Liechtenstein als eines von nur noch drei Ländern auf der Schwarzen Liste unkooperativer Steueroasen der OECD, neben Monaco und Andorra.

Mit der Schweiz ist ein solches Abkommen bereits in Kraft, doch geht es hier nur um Schmuggel und Umsatzsteuerbetrug. "Von Liechtenstein fordern wir mehr", sagte ein EU-Sprecher. Liechtenstein soll auch bei der Hinterziehung von Einkommensteuern, einschließlich Kapitaleinkünften, Rechts- und Amtshilfe gewähren. Anders als die Schweiz sei das Land schließlich Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums, deshalb dürfe man höhere Ansprüche stellen.

Als Vorbild werden dabei oft die USA genannt. Diese haben Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein. Und sie verpflichten die dortigen Banken, Informationen über die Kapitalerträge von US-Bürgern an die US-Finanzämter weiterzugeben, wenn sie einer Quellenbesteuerung für alle US-Wertpapieranlagen entgehen wollen. Der EU-Sprecher dazu: "Die EU verlangt von Liechtenstein nicht weniger als das, was Liechtenstein auch den USA zugestanden hat."

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