Bildung: Kita-Volksbegehren ist Senat zu teuer

Der Senat erklärt das Volksbegehren für bessere Kitas für unzulässig, weil es ihm zu teuer ist. Damit beraube das Volk das Parlament seines Haushaltsrechts. Initiatoren wollen vors Verfassungsgericht ziehen und sammeln dafür Geld.

Eine bessere Betreuung für Kinder ist dem Senat zu teuer: "Wir sehen durch das Kita-Volksbegehren das Budgetrecht des Parlamentes verletzt", sagte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senates. Das Volksbegehren sei daher unzulässig. Die Berliner sollen also nicht selbst an der Abstimmungsurne über die Forderungen der Initiatoren entscheiden können.

Mit dem Volksbegehren soll die Betreuung in den Berliner Kindertagesstätten besser werden: mehr Betreuer, mehr Zeit für die Kinder. Umstritten ist, was das genau kosten würde. Es geht dabei etwa um die Frage: Wie viele Eltern melden ihre Kinder zusätzlich in den Kitas an, wenn die Betreuung dort deutlich besser wird? Die Initiatoren gehen von 1.000 zusätzlichen Kindern aus und kommen auf Gesamtkosten für ihre Forderungen von 96 Millionen Euro pro Jahr. Das entspricht knapp 0,5 Prozent des Gesamthaushaltes des Landes. Der Senat dagegen geht davon aus, dass bei einer besseren Kinderbetreuung deutlich mehr Kinder in die Kitas gehen würden. Und das würde dann richtig teuer: 166 Millionen Euro müsste das Land dann pro Jahr zusätzlich ausgeben, rechnet der Senat vor. Das sind dann schon 0,83 Prozent der jährlichen Landesausgaben.

Wenn die Berliner das per Volksentscheid so beschließen würden, würde das nach Ansicht des Senates die Rechte des Parlamentes zu stark beschneiden. Schließlich ist das Parlament dafür zuständig, den Haushalt aufzustellen. Wenn die Bürger so teure Ausgaben beschließen, bleibe zu wenig Spielraum für die Abgeordneten, so Zöllner.

Die Landesverfassung sieht keine genaue Grenze vor, wie teuer ein Volksbegehren werden darf. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat diese Frage auch noch nicht entschieden. Zöllner verwies allerdings auf die Entscheidungen von Gerichten anderer Bundesländer, die bei 0,5 bis 0,7 Prozent des Haushaltes die Grenze sehen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens sind über die Ablehnung empört und wollen nun klagen. "Der Senat schiebt hanebüchene rechtliche Gründe vor, um das Volksbegehren zu beerdigen", kritisiert Burkhard Entrup vom Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten. Auch die Grünen kritisierten, die Begründung des Senates sei "vorgeschoben".

Die Linkspartei kündigte an, einzelne Punkte aus dem Volksbegehren dennoch umsetzen zu wollen, verteidigte aber zugleich die Entscheidung des Senates. Nach Ansicht des Landesvorsitzenden Klaus Lederer ist es "notwendig für Berlin, eine juristische Klärung herbeizuführen". Dafür wollen jetzt die Initiatoren sorgen - sie sammeln Geld, um Anwalt und Gutachten für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zahlen zu können.

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