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Als berufstätige Mutter wird man beim Elterngeld nicht nur um zwei Monate wegen der Anrechnung des Mutterschutzgeldes angeschmiert. Auch wenn Vater oder Mutter während des Elterngeldbezuges arbeitet - arbeiten muss, weil man das Haupteinkommen stellt und der andere Elternteil mit seinem Beruf nicht ausreichend verdient - greift für das Einkommen vor der Geburt des Kindes eine deutliche Einkommensgrenze. Es werden dann keineswegs zwei Drittel des wegfallenden Einkommens ersetzt, sondern nur das, was bis zur Einkommensgrenze angerechnet wird, bzw. der Mindestbetrag. Da diese Deckelung weit unten in den Informationen zum Elterngeld, bwz. im Kleingedruckten des Antrages, erfährt man das leider, leider erst, wenn der Bescheid schon da ist. Und der online-Rechner auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums hat die Deckelung des Einkommens bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges nicht programmiert. Und der online-Rechner ist die einzige Möglichkeit, überhaupt annähernd einen Betrag zu erfahren, da die auszahlenden Behörder keinerlei Auskünfte erteilen.
Also - Babybetreuung nur in Vollzeit, woher dann das Einkommen kommt? Wer kann einfach vollkommen aufhören zu arbeiten ? Oder beide Eltern in Teilzeit, dann gibt es jeweils nur den Mindestbetrag. Na ja - gespiegelt mit der Aussage, das Elterngeld solle die Berufstätigkeit von Eltern fördern, fragt man sich schon, wie das gehen soll.
In Paris steigen die Parkgebühren drastisch. Besitzer:innen von schweren, großen Wagen müssen blechen. Bürgermeisterin setzt auf Verkehrswende.
Kommentar Elterngeld: Kinder, Kinder
Mit dem neuen "Elterngeld" stehen nicht nur einkommensschwache Familien schlechter da. Auch für die Mittelschicht gibt es "Kröten" zum schlucken.
Wenn das Kind in der Nacht zum dritten Mal erwacht, wenn es schreit und schreit und die Eltern schon wieder nicht durchschlafen können - dann, in solchen Momenten, stellt sich manches Paar die Frage, ob das wirklich so eine gute Idee war mit dem Nachwuchs. Und hat nicht auch das Elterngeld dazu motiviert, dieses Wagnis einzugehen? Immerhin soll das Staatsgeld die ersten vierzehn Monate die Kleinfamilie finanziell absichern.
Dachte das Paar. Bis es gemerkt hat, dass es für die Frau tatsächlich nur zehn Monate Elterngeld gibt, weil der Mutterschutz angerechnet wird. Bis es gemerkt hat, dass sich der freiberuflich arbeitende Mann das Honorar für den letzten Auftrag besser nicht in seinen Elternmonaten auszahlen lassen sollte, weil es dann mit dem Elterngeld verrechnet wird. Bis das Paar gemerkt hat, dass das Amt ganz anders rechnet als die Eltern selbst bei der Berechnung des zu erwartenden Elterngeldes - nämlich wesentlich sparsamer.
Wenn sich die Familienministerin und deutsche Obermutti Ursula von der Leyen jetzt selbst zum großen Erfolg des Elterngeldes gratuliert, dann wirkt sie dabei wie eine Kindergartentante, die den lieben Kleinen ein Breichen schmackhaft machen will, das tatsächlich längst nicht so lecker ist wie vorher von ihr versprochen. Es ist nicht die Idee des Elterngeldes selbst, die zu kritisieren wäre - die ist nach wie vor gut und hat vielen Vätern ermöglicht, sich beim Arbeitgeber mit guten Argumenten in die Erziehungszeit zu verabschieden. Auch dass von der Leyen einkommensschwache Eltern beim Elterngeld im Vergleich zur vorherigen Regelung krass schlechter gestellt hat, mag man ihr nicht vorwerfen: Für die Unterschicht hat sich die Ministerin noch nie interessiert. Aber auch bei der von ihr zum ungeschützten Sex verführten Mittelschicht bleibt das Gefühl, nicht die ganze Wahrheit erfahren zu haben, bevor krabbelnde und sabbernde Tatsachen geschaffen wurden und das Haushaltsgeld knapp wird.
Ein Glück für Familienministerin Ursula von der Leyen, dass sich niemand allein wegen des Elterngelds dazu entschließt, Kinder zu bekommen. Bei Tageslicht betrachtet gibt es noch genügend andere gute Gründe dafür.
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Kommentar von
Stefan Kuzmany
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