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Glaubt wirklich jemand, die Schäuble'sche Änderung würde etwas ändern? Wenn sich eine Landeskoalition nicht auf eine gemeinsame Haltung einigt, dann stimmt sie eben nicht (wie zurzeit) mit Enthaltung, sondern mit Nein. Also bleibt doch alles wie gehabt!
... was ist denn das fuer ein Demokratieverstaendnis? Der Foederalismus hat seinen guten Grund in der deutschen Geschichte und ist Bestandteil unserer demokratischen Struktur, die eh schon aufgeweicht ist. Vielleicht geht der Kommentator mal in Klausur. Wenn ein Gesetz nicht zustande kommt ist es wohl nicht gut kommuniziert. Dafuer den Foederalismus verantwortlich zu machen ist wohl etwas weit hergeholt. Eher sollten sich die Befuerworter/-innen des jeweiligen Gesetzes Gedanken ueber ihre eigenen Fehler machen. Das gilt auch fuer die Gruenen als „Opfer“ dieser Strukturen. Ich lebe zur Zeit in einer Diktatur, die allerdings als Demokratie deklariert wird. Gesetzesaenderungen finden hier alle Nase lang statt, je nach gusto des Herrschers. Ich lade den Kommentator gerne ein, mich zu besuchen, damit er sich ein Bild der fatalen Auswirkungen dieser Politik machen kann. Wir sind nicht so weit entfernt von diesen Strukturen. Ueberwachung und Verfolgung unschuldiger Buerger sind doch schon gang und gaebe, dank des 11. Septembers und der ehemaligen Rot/Gruenen Regierung. Die Beteiligung an Kriegen haben wir ihnen zu verdanken. Die Werte der Demokratiebewegung der 60er, 70er und 80er Jahre sind doch schon lange passé. Die demokratischen Strukturen in unserem Land sind nur noch rudimentaer und dieser Rest sollte dringend erhalten bleiben. Eine Enthaltung ist eben kein Ja, und das ist wirklich gut so. Besser als zu warten bis sich die Wogen bezueglich des Bka-Gesetztes gelegt haben, sollte Schaeuble in den Ruhestand gehen sozusagen als Strategie der Schadensbegrenzung. Es reicht!
Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Messer ab sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit verbieten. Doch so bekämpft sie Gewaltkriminalität nicht.
Kommentar Förderalismus auf dem Prüfstand: Total falscher Zeitpunkt
Es ist ein Systemfehler, wenn Enthaltungen im Bundesrat faktisch als Nein-Stimmen gezählt werden. Die "Blockademacht" einzelner, von einer Koalition regierten Bundesländer ist zu groß.
Wolfgang Schäuble wird immer mehr zum Loser. Was er anpackt, geht schief, denn alle misstrauen ihm inzwischen. Das hat er sich mit seiner Ausnahmezustands-Rhetorik selbst zuzuschreiben. Wenn er jetzt den Bundesrat schwächen will, um seine Vorhaben leichter durchzubekommen, wird auch dies scheitern. Es ist mehr als ungeschickt, eine so grundlegende Verfassungsänderung ausgerechnet in der Hitze des Gefechts um die BKA-Reform anzuschieben.
Schäuble schlägt vor, dass im Bundesrat die Enthaltung eines Landes künftig nicht mehr wie eine Nein-Stimme wirkt. Dazu müsste das Grundgesetz geändert werden. Offensichtlich reagiert der Innenminister damit auf die Schwierigkeiten, im Bundesrat eine Mehrheit für das BKA-Gesetz zu bekommen, das im Bundestag bereits beschlossen wurde. Natürlich werden nun die Kritiker des BKA-Gesetzes aus taktischen Gründen die vorgeschlagene Grundgesetzänderung ablehnen. Und für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat erforderlich.
Im Prinzip geht Schäubles Vorschlag aber in die richtige Richtung. Wenn Enthaltungen faktisch wie Nein-Stimmen wirken, ist das ein Fehler im System. Und der gibt dem Bundesrat eine unnötig große Blockademacht. Leidtragend ist die jeweilige Mehrheit im Bundestag. Auch Rot-Grün litt unter diesem Phänomen. Warum aber soll die Bundespolitik blockiert sein, nur weil sich einige Koalitionen in den Ländern nicht einigen können? Die Rechte der Länder sind ausreichend gewahrt, wenn die echten Nein-Stimmen als Nein-Stimmen zählen.
Man mag es in Zeiten der großen Koalition sympathisch finden, dass Kleinparteien wie die FDP und die Grünen über den Bundesrat nun doch blockieren und deshalb auch ein bisschen mitbestimmen können. Doch der Föderalismus ist nicht dazu da, aus jeder Konstellation am Ende eine faktische Allparteienregierung zu machen.
Schäuble sollte seinen Vorschlag deshalb sofort zurückziehen und ihn erneut einbringen, wenn sich der Rauch um das BKA-Gesetz gelegt hat.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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