Bundesrat blockiert Familienpaket: Kindergelderhöhung steht auf der Kippe

Der Bundesrat blockiert Pläne der schwarz-roten Koalition, Familien ab kommendem Jahr steuerlich zu entlasten. Das Konjunkturpaket und die Reform der Erbschaftssteuer billigte er aber.

Anders als beim Konjunkturprogramm muss beim Kindergeld nachverhandelt werden. Bild: ap

BERLIN taz Der Bundesrat hat am Freitag wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel vorläufig gestoppt. Zwar winkte er trotz vorheriger Proteste die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung durch, doch stimmte die Mehrheit der Länderkammer gegen das sogenannte Familienleistungsgesetz, das der Bundestag am Vortag beschlossen hatte. Zum Maßnahmenpaket gehören die Erhöhung des Kindergeldes, des Steuerfreibetrags für Kinder und großzügigere Abschreibungsregeln für Haushalts- und Pflegehilfen. Bund und Länder hoffen nun auf eine Einigung in letzter Minute: bei der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschuss am 19. Dezember. Dann könnten die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Noch am Donnerstag hatten Unions- wie SPD-regierte Landesregierungen gedroht, das Konjunkturprogramm der Bundesregierung scheitern zu lassen, weil es zu sehr zu Lasten der Länder gehe. Nach einem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Unions-Ministerpräsidenten am Freitag morgen jedoch passierte das Konjunkturpaket den Bundesrat. Von dem 15-Punkte-Programm erhofft sich die Bundesregierung bis zu 50 Milliarden Euro an Investitionen und die Sicherung von einer Million Arbeitsplätzen in den kommenden zwei Jahren. Die Kfz-Steuer für Wagen, die bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen werden, entfällt für mindestens ein Jahr. Der Staat gibt dafür bis 2012 insgesamt 23 Milliarden Euro aus.

Hingegen muss das Gesetz über Hilfen für Familien in den Vermittlungsausschuss. Der Bundestag hatte am Donnerstag die Entlastung der Familien um insgesamt 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Dazu gehört auch die stärkere Absetzbarkeit von der Steuer von Putzhilfen und Kinderbetreuung - sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen - in Höhe von 20 Prozent bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Jahr. Die maximale Steuerermäßigung läge also bei 4.000 Euro.

Auch hier klagen die Länder, der Bund beteilige sich nicht angemessen an den Kosten. Zudem kritisiert die SPD die Regelungen für das geplante Schulstartergeld als "Schandfleck". Demnach sollen Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, jeweils zu Beginn eines Schuljahres 100 Euro für Unterrichtsmaterial erhalten - aber nur bis zum 10. Schuljahr. SPD-Fraktionschef Peter Struck deutete jedoch bereits am Mittwoch an, auf eine Ausweitung bis zum 13. Schuljahr werde sich der Vermittlungsausschuss einigen können. Zudem soll das Gremium beraten, ob auch Familien mit Arbeitslosengeld II von der Kindergelderhöhung profitieren können. Bei ihnen wird sie derzeit verrechnet.

Geht bei den Verhandlungen zwischen beiden Kammern des Parlaments alles glatt, steigt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind zum Jahreswechsel um 10 Euro auf 164 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind soll es je 16 Euro mehr geben, also dann 170 Euro für das dritte und 195 Euro ab dem vierten Kind. Der Steuerfreibetrag für Kinder steigt von 5.808 auf 6.024 Euro. Die Länder verlangen vom Bund knapp 1 Milliarde Euro zusätzlich, um die Erhöhungen zu finanzieren.

Nach jahrelangem Streit verabschiedet ist die Reform der Erbschaftsteuer. Sie sieht unter anderem vor, dass Ehepartner selbst genutztes Wohneigentum steuerfrei erben können, wenn sie darin wohnen bleiben. Erben von Familienunternehmen müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie die Firma zehn Jahre lang mit derselben Beschäftigtenzahl fortführen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.