Koalition einigt sich: Schärfere Gehaltsregeln für Manager

Manager sollen künftig ihre Aktienoptionen frühestens nach vier anstatt zwei Jahren einlösen können. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt.

Manager dürfen ihre Aktien-Optionen künftig erst nach vier statt bisher nach zwei Jahren einlösen. Bild: dpa

Das hätte die Koalition vor sechs Wochen schon haben können. Bis halb zwei verhandelten die drei Berliner Koalitionsparteien SPD, CDU und CSU in der Nacht zu Donnerstag über eine lange Liste von Themen. Am Ende einigten sich die Unterhändler lediglich darauf, dass sie sich bei der Regelung der Managergehälter immer noch so einig sind wie am 22. Januar. Damals hatte eine Arbeitsgruppe von Union und SPD einen Kompromiss ausgehandelt, der jetzt zur Grundlage eines Gesetzentwurfs werden soll.

Demnach sollen Manager ihre Aktien-Optionen künftig erst nach vier statt bisher nach zwei Jahren einlösen dürfen, was nach den Plänen der Koalition zu einer stärkeren Orientierung am langfristigen Unternehmenserfolg führen soll. Um Kungelrunden zu schwächen, soll der Aufsichtsrat als komplettes Gremium die Vorstandsgehälter festsetzen. Das Gremium soll auch das Recht bekommen, Spitzengehälter zu kürzen, wenn etwa das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Geschieht das nicht, können die Mitglieder des Aufsichtsrats unter Umständen haftbar gemacht werden. Schließlich sollen Vorstandsgehälter individualisierter als bisher veröffentlicht und auch Pensionsleistungen offengelegt werden.

Über weitergehende Vorschläge von Union und SPD soll parallel zum Gesetzgebungsverfahren in der Arbeitsgruppe weiter verhandelt werden. Die SPD fordert zusätzlich die Wiedereinführung der 1991 abgeschafften Börsenumsatzsteuer, um den kurzfristigen An- und Verkauf von Wertpapieren unattraktiver zu machen. Außerdem will sie die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf eine Million Euro pro Person und Jahr begrenzen, was CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer wegen der entstehenden Doppelbesteuerung allerdings für verfassungswidrig hält.

Die Union wünscht, dass Vorstände ihre Aktienoptionen ungeachtet der beschlossenen Vierjahresfrist erst einlösen können, wenn sie das Unternehmen tatsächlich verlassen. Außerdem soll die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die eine Person gleichzeitig ausüben darf, von derzeit zehn auf fünf begrenzt werden. Gleichzeitig soll die Größe der Aufsichtsräte auf maximal 16 Mitglieder beschränkt werden. Beides soll eine effektivere Kontrolle ermöglichen.

Nicht geeinigt hat sich die Koalitionsrunde im Dauerstreit um einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche. Auch hier hatte es bereits im vorigen Herbst einen Kompromiss gegeben, den Union und SPD nun aber unterschiedlich interpretieren.

In weiter Ferne liegt eine Entscheidung auch bei der Organisation der Jobcenter, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2010 neu geregelt werden muss. Hier gab es schon eine Einigung auf eine Grundgesetzänderung, die Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) ausgehandelt hatte. Demnach sollte eine Grundgesetzänderung den Bestand der Jobcenter absichern. Das knüpfte die Union im Nachhinein aber an die Bedingung, die Zahl der Optionskommunen zu erhöhen, die ihre Arbeitslosen in eigener Regie betreuen. Das wiederum lehnte die SPD ab.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.