Terrorfahndung von 2001: Telekom lieferte BKA Mitarbeiterdaten

Für die Terrorfahndung hat das Unternehmen offenbar keine Kundendaten weitergeleitet - aber die von Mitarbeitern.

Lieferte dem BKA freiwillig zu: Telekom. Bild: dpa

FREIBURG taz Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt (BKA) für die Rasterfahndung von 2001 keine Kundendaten, sondern "nur" die Daten von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Das erklärte jetzt das BKA und trat damit einem Bericht der Frankfurter Rundsschau entgegen. Ein Sprecher der Telekom sagte, die BKA-Klarstellung sei "zutreffend".

Die Zeitung hatte am Donnerstag berichtet, die Telekom habe dem BKA "ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt". Das Blatt berief sich dabei auf "gut unterrichtete Konzernkreise". Erst am späten Donnerstag abend wies das BKA diese Darstellung zurück.

Laut BKA wurde die Telekom Ende 2001 aufgefordert, alle männlichen Mitarbeiter zwischen 18 und 40 Jahren zu melden. Wieviele Namen der Konzern tatsächlich übermittelte, kann das BKA nicht sagen, weil die Daten 2003 wieder gelöscht wurden. Es könnten aber einige zehntausend gewesen sein. Das BKA hat damals die Rasterfahndung der Bundesländer koordiniert, bei der nach sogenannten Schläfern, das heißt noch unerkannten Terroristen gesucht wurde. Auf der einen Seite wurden dabei von den Ländern die Personalien von männlichen Studenten mit islamischem Hintergrund gesammelt. In der Verbunddatei "Schläfer" kamen so rund 32.000 Namen zusammen. Diese Daten wurden unter anderem abgeglichen mit einer Datei von Personen, die in sicherheitsrelevanten Infrastrukturen arbeiten. Bei Übereinstimmungen sollte die Landespolizei die Personen näher prüfen.

Zu diesem Zweck schrieb das BKA Ende 2001 rund 4.000 Unternehmen an, zum Beispiel Kraftwerksbetreiber, aber auch die Telekom. Allerdings folgten nur 212 Unternehmen der BKA-Bitte. Die übrigen Unternehmen hielten den Datenschutz ihrer Beschäftigten für wichtiger.

Die präventive Rasterfahndung war am Ende ein Misserfolg. Sie führte "in keinem Fall dazu, dass Schläfer aufgedeckt wurden", wie 2006 das Bundesverfassungsgericht bilanzierte. Karlsruhe hielt die Rasterfahndung zudem für verfassungswidrig, weil keine konkrete Gefahr vorlag.

Warum die Telekom, anders als viele andere Unternehmen, dem BKA Daten lieferte, konnte der Konzern am Freitag nicht beantworten. Die Datenlieferung war vom BKA ausdrücklich als "freiwillig" bezeichnet worden.

Wie das BKA jetzt mitteilte, kamen die Telekom-Daten am Ende aber gar nicht zum Einsatz. Aufgrund einer kriminalistischen Analsyse war man zum Schluss gekommen, dass die Telekom-Beschäftigten doch nicht sicherheitsrelevant genug waren.

Der damalige Datenschutzbeauftragte Joachim Jacob (FDP) hielt das die Datensammlung des BKA bei den Unternehmen für rechtlich zulässig.

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