Verfolgung der US-Folterer: Karlsruhe will Obama nicht nachhelfen

Die Bundesanwaltschaft könnte gegen Folterverantwortliche der Bush-Regierung ermitteln, um zu vermeiden, dass sie ungestraft davon kommen. Sie lehnt dies ab.

Die Täter bleiben im Dunkeln, zumindest wenn es nach der Generalbundesanwältin geht. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die USA brauchen Hilfe aus Europa. Nicht nur bei der Aufnahme von Guantánamo-Flüchtlingen, sondern auch bei der Strafverfolgung der Bush-Regierung könnten europäische Staaten der Obama-Regierung unter die Arme greifen. Das 2002 unter Rot-Grün beschlossene Völkerstrafgesetzbuch erlaubt die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland - auch wenn die Tat im Ausland erfolgte und keine Deutschen beteiligt waren.

In den USA muss derzeit Justizminister Eric Holder entscheiden, ob gegen CIA-Agenten und ihre juristischen Vordenker im Weißen Haus wegen Folter in Guantánamo, im Irak und in CIA-Geheimgefängnissen ermittelt wird. Die einfachen CIA-Agenten werden wohl ungeschoren davonkommen, weil sie auf Vorgaben der Politik vertraut haben, hat sich Präsident Barack Obama bereits festgelegt. Für die Rechtsberater des Präsidenten und Regierungsmitglieder wie Exverteidigungsminister Rumsfeld und Exvizepräsident Dick Cheney steht eine Entscheidung noch aus.

In Spanien läuft derzeit schon ein Ermittlungsverfahren gegen die Rechtsberater von George W. Bush, unter anderem weil sie das simulierte Ertrinken von Gefangenen ("Waterboarding") nicht als Folter einstuften. "Solche Verfahren in Europa haben direkte Rückwirkung auf die USA", glaubt Wolfgang Kaleck, Generalsekrettär des European Center for Constitutional and Human Rights in Berlin. "Dass in Spanien ermittelt wird, ist mit ein Grund dafür, dass in den USA jetzt immerhin offen über eine Strafverfolgung der Bush-Administration diskutiert wird."

In Deutschland wird bisher nicht ermittelt. Und Generalbundesanwältin Monika Harms lässt auch keinerlei Bereitschaft dazu erkennen. "Die Auffassung, es zeichne sich ab, Folter und Verschleppung von Gefangenen werden in den USA nicht aufgearbeitet, wird hier nicht geteilt", erklärte jetzt die Bundesanwaltschaft auf Anfrage der taz. Doch auch wenn sich der US-Justizminister gegen eine Strafverfolgung entscheidet, will die Karlsruher Behörde nicht aktiv werden. "Da ein Verfahren gegen Abwesende dem deutschen Strafprozessrecht fremd ist, sind die Chancen, solche Vorwürfe im Rahmen eines Strafverfahrens in Deutschland aufzuklären, gleich null", so die Bundesanwaltschaft. Schon zweimal hat Monika Harms nach Strafanzeigen von Wolfgang Kaleck die Aufnahme von Ermittlungen gegen US-Verantwortliche explizit abgelehnt.

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