Abschiebung einer Staatenlosen: Spielball der Behörden
Nach 24 Jahren in Deutschland eröffnet die Ausländerbehörde Irina S., sie werde ab sofort nicht mehr geduldet und müsse in die Ukraine ausreisen - ohne Arbeit und ohne Sprachkenntnisse.
Nach 24 Jahren in Deutschland eröffnet die Ausländerbehörde Irina S., sie werde ab sofort nicht mehr geduldet und müsse in die Ukraine ausreisen - ohne Arbeit und ohne Sprachkenntnisse.
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Mit 400 Millionen Euro stützt der Staat die Meyer Werft in Papenburg. Damit setzen der Bund und das Land Niedersachsen gleich mehrere falsche Signale.
Leser*innenkommentare
Ein Staatenloser
Gast
Was soll diese sinnlose und kalte Analyse? Wo befinden wir uns? Deutschland versucht sich doch nach aussen ausländerfreundlich zu zeigen. Wie mit Ausländern umgegangen wird ist eine Umverschämtheit. Wir hatten ein ähnlches Schicksal. Mein Vater ist bereits abgeschoben. Ich bin hier als „staatenloser“ anerkannt. Habe noch nie was vom Sozialstaat bezogen, habe immer gearbeitet und beende gerade mein Studium. Bezüglich einer Duldung läuft hier weder Ausbildung noch Führerschein und mit Arbeiten ist es grundsätzlich schwer. Ich erkläre etwas manchen, die sich einfach für zu schlau halten. Es gab Arbeit, die die Deutschen verrichten konnten. Als Ausländer musste man Arbeitserlaubnis beantragen. Dieser wurde verwehrt, da der Stundenlohn zu niedrig war. Die Deutschen konnten die Arbeit aber problemlos tätigen. Es ist ein Kreislauf den so scheint es, man oft finden konnte. Es klingt toll, ist aber absolut schlecht. Wegen diesem Stress können die Leute weder enspannt leben noch etwas aufbauen. Im Prinzip zerstört man dadurch nur die Psyche. Viele unserer Bekannten hatten erst ihre Papiere bekommen, als sie den Behörden drohten, ihrer Geschichte zu veröffentlichen. Das ist nicht bla bla sondern ein Fakt.
denninger
Gast
Hallo "thomsen",
Ich teile Deine Meinung, Frau S. sollte ein weiterer Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden.
Ansonsten muss ich Dir in einigen Punkten widersprechen.
Behörden sollten eben gerade nach Vorschriften handeln um so Willkür- und Gefälligkeitsentscheidungen zu vermeiden.
Für den Einzelfall gibt es durchaus einen Ermessensspielraum, welcher jedoch eben gerade im Ermessen der Behörde liegt und damit auch nicht einklagbar ist.
Der Artikel selbst wirft einige Fragen auf:
Frau S. spricht kein Russisch obwohl sie in einer russischen Familie bis zum 18. Lebensjahr aufwuchs? (Drei Viertel der Ukrainer sprechen Russisch und vor allem im Südosten des Landes ist es die Verkehrssprache.)
Die Krim wurde der Ukraine bereits in den 50ern zugeschlagen, also sicher nicht nach 1985.
Blauaugen sind kein Körpermerkmal sondern Fische.
Die Frage, warum sie keinen ukrainischen oder russischen Pass bekam wird geschickt umgangen.
Woran scheiterte ihre Petition im hessischen Landtag?
Außerdem ist Frau S. sicherlich kein "Opfer der Wende", da sie in der DDR nicht hätte untertauchen können und sofort in die UdSSR abgeschoben worden wäre. Ihr ist somit auch nicht der sich öffnende "Eiserne Vorhang schon als Kind (17 oder 18 Jahre und noch Kind?) hart auf die Füsse (sic!) gefallen". Die UdSSR wurde übrigens bereits 1991 aufgelöst. Es stellt sich also die Frage, welcher Nationalität Frau S. bei ihrem "Untertauchen" 1992 war. Da ihr Vater damals noch Angehöriger der russischen Streitkräfte war, hatten er und seine Familie sicherlich eine Staatsbürgerschaft. Wieso wird diese verschwiegen?
Sorry, aber da sind doch einige Dinge, die das Bild von der verfolgten Unschuld verzerren.
thomsen
Gast
Das ist einfach eine Sauerei. Es ist schade, dass man bei uns so selten bereit ist, "fünfe gerade" sein zu lassen, Härtefallregelungen anzuwenden usw. und den Ämtern öfter in den Arm fällt, wenn sie ihre Paragraphen ohne Rücksicht auf die Folgen für den Einzelnen so rücksichtslos anwenden.
Nach so vielen Jahren sollte man Unregelmäßigkeiten beim Aufenthalt einfach stillschweigend bereinigen, der Frau Papiere als "Staatenlose" geben, und ihr einen Antrag auf Einbürgerung ermöglichen.
Ein Staatenloser
Gast
Was soll diese sinnlose und kalte Analyse? Wo befinden wir uns? Deutschland versucht sich doch nach aussen ausländerfreundlich zu zeigen. Wie mit Ausländern umgegangen wird ist eine Umverschämtheit. Wir hatten ein ähnlches Schicksal. Mein Vater ist bereits abgeschoben. Ich bin hier als „staatenloser“ anerkannt. Habe noch nie was vom Sozialstaat bezogen, habe immer gearbeitet und beende gerade mein Studium. Bezüglich einer Duldung läuft hier weder Ausbildung noch Führerschein und mit Arbeiten ist es grundsätzlich schwer. Ich erkläre etwas manchen, die sich einfach für zu schlau halten. Es gab Arbeit, die die Deutschen verrichten konnten. Als Ausländer musste man Arbeitserlaubnis beantragen. Dieser wurde verwehrt, da der Stundenlohn zu niedrig war. Die Deutschen konnten die Arbeit aber problemlos tätigen. Es ist ein Kreislauf den so scheint es, man oft finden konnte. Es klingt toll, ist aber absolut schlecht. Wegen diesem Stress können die Leute weder enspannt leben noch etwas aufbauen. Im Prinzip zerstört man dadurch nur die Psyche. Viele unserer Bekannten hatten erst ihre Papiere bekommen, als sie den Behörden drohten, ihrer Geschichte zu veröffentlichen. Das ist nicht bla bla sondern ein Fakt.
denninger
Gast
Hallo "thomsen",
Ich teile Deine Meinung, Frau S. sollte ein weiterer Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden.
Ansonsten muss ich Dir in einigen Punkten widersprechen.
Behörden sollten eben gerade nach Vorschriften handeln um so Willkür- und Gefälligkeitsentscheidungen zu vermeiden.
Für den Einzelfall gibt es durchaus einen Ermessensspielraum, welcher jedoch eben gerade im Ermessen der Behörde liegt und damit auch nicht einklagbar ist.
Der Artikel selbst wirft einige Fragen auf:
Frau S. spricht kein Russisch obwohl sie in einer russischen Familie bis zum 18. Lebensjahr aufwuchs? (Drei Viertel der Ukrainer sprechen Russisch und vor allem im Südosten des Landes ist es die Verkehrssprache.)
Die Krim wurde der Ukraine bereits in den 50ern zugeschlagen, also sicher nicht nach 1985.
Blauaugen sind kein Körpermerkmal sondern Fische.
Die Frage, warum sie keinen ukrainischen oder russischen Pass bekam wird geschickt umgangen.
Woran scheiterte ihre Petition im hessischen Landtag?
Außerdem ist Frau S. sicherlich kein "Opfer der Wende", da sie in der DDR nicht hätte untertauchen können und sofort in die UdSSR abgeschoben worden wäre. Ihr ist somit auch nicht der sich öffnende "Eiserne Vorhang schon als Kind (17 oder 18 Jahre und noch Kind?) hart auf die Füsse (sic!) gefallen". Die UdSSR wurde übrigens bereits 1991 aufgelöst. Es stellt sich also die Frage, welcher Nationalität Frau S. bei ihrem "Untertauchen" 1992 war. Da ihr Vater damals noch Angehöriger der russischen Streitkräfte war, hatten er und seine Familie sicherlich eine Staatsbürgerschaft. Wieso wird diese verschwiegen?
Sorry, aber da sind doch einige Dinge, die das Bild von der verfolgten Unschuld verzerren.
thomsen
Gast
Das ist einfach eine Sauerei. Es ist schade, dass man bei uns so selten bereit ist, "fünfe gerade" sein zu lassen, Härtefallregelungen anzuwenden usw. und den Ämtern öfter in den Arm fällt, wenn sie ihre Paragraphen ohne Rücksicht auf die Folgen für den Einzelnen so rücksichtslos anwenden.
Nach so vielen Jahren sollte man Unregelmäßigkeiten beim Aufenthalt einfach stillschweigend bereinigen, der Frau Papiere als "Staatenlose" geben, und ihr einen Antrag auf Einbürgerung ermöglichen.