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Urteil in StraßburgETA-nahe Parteien bleiben verboten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte segnet ein in Spanien erlassenes Verbot von Parteien ab, die den baskischen Seperatisten nahestehen.

Die linksnationalistische Batasuna sehen die Richter als "Instrument der terroristischen Strategie der ETA". Bild: dpa

MADRID taz | Parteien, die der separatistischen baskischen ETA nahestehen, werden künftig in Spanien nicht mehr kandidieren können. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bestätigte am Dienstag das Verbot der linksnationalistischen Batasuna und ihrer Nachfolgeorganisationen.

"Die Illegalisierung entspricht einer dringenden sozialen Notwendigkeit", heißt es in dem Urteil, das auf eine Klage des separatistischen Lagers zurückgeht. Das Parteiengesetz aus dem Jahre 2002, das als Grundlage für das Verbot diente, habe nicht "das Ziel, Ideen und Doktrinen zu verbieten, die den verfassungsmäßigen Rahmen in Frage stellen", sondern würde "die Freiheit und den Pluralismus mit dem Respekt vor den Menschenrechten in Einklang bringen", heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Batasuna wird im Richterspruch ausdrücklich als "Instrument der terroristischen Strategie der ETA" bezeichnet.

"In unserem Land wird es in den Institutionen nie wieder Parteien geben, die die Gewalt verteidigen", erklärte der spanische Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba sichtlich zufrieden. Auch die erste, nichtnationalistische baskische Regierung unter dem Sozialisten Patxi López, die seit Mai im Amt ist, begrüßte das Urteil. Es sei ein "wichtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus".

Von der gemäßigten Baskisch Nationalistischen Partei (PNV) gab es bisher keine Stellungnahme. Man müsse das Urteil erst noch genauer studieren, hieß es. Die PNV hatte seit dem Verbot von Batasuna im März 2003 immer wieder beklagt, dass Spaniens Demokratie nicht gefestigt sei, da "nicht alle Basken ihre Option wählen" könnten. Zuletzt hatte die PNV behauptet, sie habe nur deshalb die baskische Autonomieregierung an die Sozialisten verloren, weil die Linksnationalisten von den Wahlen ausgeschlossen waren. Die Nationalisten gingen so weit, das Parteiverbot als "Strategie der Madrider Regierung" zu bezeichnen, um die PNV-Regierung zu stürzen. Jetzt erwarten die Nichtnationalisten eine Entschuldigung für diese Aussagen.

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4 Kommentare

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  • AK
    Anna Kammerer

    Die beste Nachricht ist: "In unserem Land wird es in den Institutionen nie wieder Parteien geben, die die Gewalt verteidigen".

    werden die PSOE und PP jetzt verboten, weil sie sich an Kriegseinsätzen beteiligen? Oder die PSOE weil sie mal Todeschwadrone gegründet hat, die über 20 Basken in Spanien und Frankreich entführt und ermordet haben (vor 20 Jahren, nicht vor 100)??

    Und was heißt das Urteil? Dass die Ziele vieler im Baskenland lebender Menschen nur mit Gewalt erzielt werden können? Auf legalem Wege ist es ja offenbar verboten...

  • B
    buckelwal

    Lieber PETA als ETA !

     

    Letztgenannte ist indirektes Relikt aus faschistischen Zeiten. Benachteiligung hat schon oft in der Geschichte zu absurden Gegenreaktionen geführt, die keineswegs so emanzipatorisch waren, wie ihre Anhängerinnen und Anhänger meinten. Die ETA ist bisher ein (trauriges) Beispiel solcher Tragödien.

  • JO
    Jürgen Orlok

    Vieleicht gibt es ja ein juristisch gebildetes Wesen, das die damalige Situation in Jugoslawien unter dem Blickwinkel dieses Urteils beleuchtet...

     

    Ich interpretiere das so, daß die damalige Reaktion des juoslawischen Zentralstaates dann als legitime Bekämpfung des Terrorismus zu verstehen ist.

    Die Unterstützung einer gewaltsamen Abspaltung von Teilen eines Staates ist, nach diesem Urteil, Terrorismus .... das müßte doch dann auch für externe Unterstützung gelten oder ...

  • JS
    Jack Stern

    es ist schade dass die eu sich im eigenen hoheitsgebiet nicht für rechte der basken einsetzt. es sollten mit der verbotenen basken partei verhandlungen aufgenommen werden anstatt die basken mit millitärs zu bekämpfen.