Kritik am Mindestpreis: Kartellamt beim Milchpreis ausgemuht

Die Behörde droht mit Bußgeld, falls die Landwirte über ein Kartell mehr Geld für sich aushandeln. Der Verband der Milchviehhalter sieht den freien Wettbewerb dennoch nicht gefährdet.

Das Argument des Kartellamts: Die Milchproduktion kostet nicht überall gleich viel. Bild: dpa

BERLIN taz Ein Kartell wie die Opec beim Öl auch für die Milch - an diesem Plan hält der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) trotz neuer Kritik des Bundeskartellamts fest. Die Behörde erklärt in ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht, dass die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Mindestpreis für Rohmilch gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. "Das sehen wir anders. Wettbewerb würde trotzdem oberhalb des Basispreises stattfinden", sagte dagegen BDM-Chef Romuald Schaber am Mittwoch der taz.

Absprachen der Bauern zu Mindestpreisen und Produktionsmengen gehören zu den wichtigsten Vorschlägen des BDM, um den Bauern höhere Einnahmen zu verschaffen. Dazu hat er das Milch Board initiiert, das festsetzt, wie viel seine Landwirte für die Milch mindestens verlangen. Solche Erzeugergemeinschaften lässt das Marktstrukturgesetz ausdrücklich zu. Bisher organisiert das Board jedoch nur knapp ein Drittel der 100.000 Milchbauern in Deutschland. So bleibt es dabei, dass die Landwirte wenig für das Kilogramm Rohmilch bekommen, in Norddeutschland im Schnitt 18 bis 21 Cent. Viele Milchbauern können deshalb nicht ihre Kosten einspielen.

Dennoch warnt das Kartellamt die Bauern: Wenn das Milch Board irgendwann erhebliche Mengen bündele, wäre das trotz Marktstrukturgesetz illegal. Auf Preisabsprachen "werden wir angemessen reagieren", sagt Behörden-Präsident Bernhard Heitzer. Möglich sei dann auch ein Bußgeld. Schließlich kostet die Milchproduktion laut Tätigkeitsbericht des Amtes nicht überall in Deutschland gleich viel. Also dürfe es auch keinen "bundesweiten Einheitspreis" geben. Die Zeche würde der Verbraucher zahlen.

Doch Bauernführer Schaber ficht die Drohung nicht an. "Es soll keinen Einheitspreis, sondern eine Begrenzung nach unten geben", sagt er. Die Molkereien könnten mehr zahlen. Preisabsprachen per Milch Board seien nur verboten, wenn sie missbräuchlich eingesetzt würden - zum Beispiel, um völlig überhöhte Tarife durchzusetzen.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf kritisierte: Heitzer habe "offensichtlich seine Unbefangenheit verloren". Wenn seine Vorwürfe Substanz hätten, "soll er ein Verfahren einleiten".

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