Google über alles: Gedränge in der Trefferliste

Google baut sein Angebot kontinierlich aus – und verschafft sich Wettbewerbsvorteile. Denn Googles eigene Angebote werden im Ranking besonders weit vorn geführt.

Köpfe zeichnen sich vor dem Google-Leuchtdisplay bei der Frankfurter Buchmesse ab. Bild: dpa

Die Suchergebnisliste sah durchaus interessant aus: Wer noch vor kurzem den Namen eines Kaffeehauses in Boston in die US-Version von Google tippte, erhielt unter den ersten sieben Treffern gleich drei Ergebnisse, die direkt auf Angebote des Suchkonzerns selbst führten. Darunter war auch ein Link auf einen neuen Dienst namens "Google Places", den der Internet-Konzern in den letzten Tagen eingeführt hat. Er bietet zahllose Informationen zu einem Ort direkt bei Google - mit Bildern, Bewertungen, Statistiken und vielem mehr.

Das Problem bei alledem: Die tatsächliche Homepage des gesuchten Kaffeehauses, die man eigentlich ganz oben auf der Trefferliste einer Suchmaschine erwarten könnte, wurde von all den Google-Diensten fast verdrängt.

Der Fall der Bostoner Spelunke und die Einführung von Places sorgten in Fachkreisen für allerlei Aufruhr. Experten für Suchmaschinen-Marketing meinten, der Konzern setze zu einer verstärkten Eroberung des Netzes an. Google arbeite an einer Art "Internet 2.0" und versuche, Nutzer zunehmend auf eigenen Angeboten zu halten, um dort dann möglichst viel Geld mit Werbung zu verdienen.

Inzwischen hat Google zwar nach einem kritischen Bericht beim viel gelesenen IT-Szene-Weblog "TechCruch" die Places-Funktion aus seinen Standard-Ergebnislisten getilgt, so dass zumindest solche Links nicht mehr auftauchen - doch das Problem, dass sich der Internet-Konzern bei der so wichtigen Web-Suche immer stärker in den Vordergrund drängt, bleibt bestehen. Die alte Kernkompetenz, die bedingt, dass Google seine Nutzer vor allem flott auf andere, extern gelegene Websites leitet, die davon dann durchaus hervorragend profitieren können, wird damit schrittweise aufgegeben. Google wird selbst zum eigentlichen Inhalt.

Eine der Funktionen, die Suchmaschinen-Experten mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen, hört dabei auf den Namen "Google OneBox": In den letzten Monaten hat der Internet-Riese damit begonnen, mehr und mehr seiner Suchergebnisseiten mit Kästen zu versehen, die direkt auf Eigenangebote zeigen beziehungsweise diese direkt einbinden. Das kann eine Liste mit Schlagzeilen aus Google News sein, Bilder aus Google Images, Videos von YouTube, Börsenkurse aus Google Finance oder eine Karte aus Google Maps. All das musste man früher erst schrittweise anklicken, nun gibt's das nutzerfreundlich sofort.

Problematisch an Googles Betonung der Eigendienste ist, dass die flotte Weiterleitung auf andere Angebote stets eines der Argumente war, mit der der Internet-Konzern versuchte, die Nutzung und Aggregierung fremder Inhalte, und sei es nur nach den völlig legitimen Regeln des Zitatrechts, zu rechtfertigen. Längst stehen die Verlage, so verrückt das auf viele Internet-Nutzer auch wirken mag, Gewehr bei Fuß, um vom Suchriesen einen Anteil vom Werbekuchen zu verlangen, weil der doch "mit unseren tollen Angeboten Geld" verdiene. Doch genau solche Forderungen, die gerne unter dem Begriff "Leistungsschutzrecht" laufen, nämlich das Verlangen einer Bezahlung für das Zitieren von Texten oder das Setzen von Direktlinks, könnten die Grundlage des Netzes angreifen.

Google bemüht sich deshalb um Beschwichtigung. So führte der Konzern kürzlich mit dem Experimentaldienst "Fast Flip" ein Medienangebot ein, bei dem die Werbeumsätze zu großen Teilen den bereitstellenden Verlagen zugute kommen sollen. Hier wird die Lagerung der Inhalte direkt bei Google allerdings auch auf die Spitze getrieben: Screenshots bekannter Websites von Magazinen und Zeitungen wie der "New York Times" werden Nutzern präsentiert, die diese dann durchblättern können, den vollständigen Originaltext gibt es nur auf Klick.

Bei YouTube versucht man unterdessen, automatisiert gegen Inhalteklau vorzugehen, um auch dort Medienkonzerne gütig zu stimmen und den Werbekuchen zu teilen: Ein neuer Kombidienst namens "Content ID and YouTube Insights" schnüffelt urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Videostrom, wenn der Rechteinhaber eine entsprechende Vorlage bereitgestellt hat. Dann kann er sich entscheiden, ob ein Clip gegen Reklamebeteiligung bleiben soll oder aus YouTube verschwinden muss.

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