Verbraucherschutz: Banken-AGB mit Fallstricken

Zum 31.10. gleichen die Finanzinstitute ihre Geschäftsbedingungen an europäisches Recht an: Kunden müssen nun besser aufpassen – und sind bei EC-Karten-Missbrauch selbst verantwortlich.

Ab November müssen Kunden bis zu 150 Euro selbst zahlen, wenn Karte oder Konto missbraucht werden, ohne dass sie selbst fahrlässig waren. Bild: dpa

Viele Bankkunden finden einen Umschlag im Briefkasten, andere nur einen Verweis auf dem Kontoauszug. Ernst nehmen sollten sie die Informationen auf jeden Fall: Die Finanzinstitute ändern zum 31. Oktober ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - und damit die Rechte ihrer Kunden. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen soll. Verbraucherschützer befürchten jedoch, dass manch eine Bank die Gelegenheit genutzt und gleich auch ein paar andere Änderungen ihrer Geschäftsgrundlagen vorgenommen hat.

Prinzipiell kann jeder Kunde den neuen AGB widersprechen. "Für die Banken geht es jedoch um ein Massengeschäft", sagt Edda Costello von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die kündigen einfach." Fraglich sei, ob man woanders besser bedient ist.

Denn bei den Punkten, an denen sich bei der Bundestagsdebatte zur Umsetzung in deutsches Recht im letzten Jahr die größten Konflikte zwischen Bankenlobby und Verbraucherschützern auftaten, machen die Geldhäuser kaum Unterschiede. So gilt künftig überall, dass Überweisungsaufträge nicht mehr widerrufen werden können, wenn sie einmal abgeschickt sind. Zudem werden die Finanzinstitute Namen und Kontonummer nicht mehr abgleichen. Verdreht man die Zahlen versehentlich, landet das Geld womöglich auf einem fremden Konto, und man muss sich selbst darum kümmern, es wiederzubekommen. "Manche Banken bieten dabei Hilfe an", sagt Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Das kostet extra." Hat der unberechtigte Empfänger das Geld bereits ausgegeben, ist das Pech für den Überweisenden.

Auch beim Online-Banking und der EC-Karte ist noch mehr Vorsicht angesagt. Denn ab November müssen Kunden bis zu 150 Euro selbst zahlen, wenn Karte oder Konto missbraucht werden, ohne dass sie selbst fahrlässig waren. Die Sparkassen und Volksbanken wollen hier zwar weiter voll für unverschuldete Verluste einstehen, formulieren das laut Brockfeld aber so vage, dass "unsicher ist, ob die Kunden dabei tatsächlich gewinnen".

"Die Banken sind trotz der Krise offenbar nicht bereit zu mehr Kundenfreundlichkeit", sagt Nicole Maisch von den Grünen. Sie ärgert vor allem, dass manche Institute "offenbar auch versuchen, ärmere Kunden loszuwerden". Bislang konnten sie Girokonten nur bei größeren "wirtschaftlichen Änderungen" kündigen. Jetzt wollen die Sparkassen das schon bei der ersten Kontopfändung machen.

Die Neuerungen, die dagegen von allen Seiten als positiv empfunden werden, sind schnell aufgezählt: beschleunigte grenzüberschreitende Zahlungen, europaweite Lastschriften und vereinfachte Bankenwechsel.

"Wir fürchten, dass die Angleichungen für manche Banken nur Nebenschauplätze sind", sagt Costello. "Schon der Umfang der Vertragswerke macht uns misstrauisch: Da können sich noch ganz andere Klöpse verstecken." Für übergreifende Gutachten fehlen den Verbraucherschützern die Ressourcen. Costello appelliert an die Kunden, den Verbraucherzentralen konkrete Konflikte mit ihren Banken zu melden. "Ich kann mir vorstellen, dass wir dann den ein oder anderen Musterprozess führen."

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