Berliner Adventskalender (19): Der 19.Abschnitt des Koalitionsvertrags

Rot-Rot hat eine Schneise durch den Gesetzesdschungel geschlagen. Sie heißt: "Erstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes". Nun wird ganz gewiss alles gut.

Rot-Rot schafft Aktenberge zur Seite Bild: ap

Behörden sollen eigentlich das Leben der Bürger erleichtern. In der Realität werden sie aber oft als muffig und wenig verbraucherfreundlich wahrgenommen. Mit dem 19. Abschnitt im Koalitionsvertrag haben SPD und Linkspartei sich daher Großes vorgenommen: Die Behörden sollen "durchgängig zu einer nutzerorientierten Dienstleistungsverwaltung entwickelt werden". Zu einer Einrichtung, an die man sich gerne wendet. Zu einer echten Attraktion eben.

Im Koalitionsvertrag heißt es daher weiter: "Gesetze und Rechtsverordnungen sollen fortlaufend auf ihre Erforderlichkeit überprüft werden." Endlich nimmt sich also mal jemand vor, eine Schneise durch den Paragrafendschungel zu schlagen. Weg mit dem ganzen überflüssigen Zeugs!

Im Parlament kümmert sich der Ausschuss für Verwaltungsreform um dieses große Vorhaben. Bei so einer wichtigen Aufgabe will jeder Schritt natürlich wohlüberlegt sein. Trotzdem ist inzwischen - gut drei Jahre nach Beginn der Legislaturperiode - bereits das erste Gesetzesvorhaben, für das dieser Ausschuss in erster Linie zuständig war, in Kraft getreten. Das Reformvorhaben trägt den kraftvollen Titel "Erstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes".

Dabei geht es um Folgendes: Bisher war das Abgeordnetenhaus dafür zuständig, einmal im Jahr einen Fragen- und Problemkatalog zur Verwaltungsreform dem Senat vorzulegen. Das musste dann zeitraubend bei einer Plenarsitzung beschlossen werden. In Zukunft ist nicht mehr das Plenum dafür zuständig, sondern der Ausschuss für Verwaltungsreform. Es müssen sich also nicht mehr alle 149 Abgeordneten mit dem Fragenkatalog beschäftigen, sondern nur noch neun Abgeordnete. In der Begründung zu dem Gesetz heißt es, dies "dient der Vereinfachung und Befreiung von zeitraubenden parlamentarischen Abläufen".

Dies ist das bisher einzige Gesetz des Ausschusses. Das Gesetz regelt auch nur diese eine Frage. Die Reform erleichtert damit zwar noch nicht das Leben der großen Mehrheit der Berliner, aber immerhin das der großen Mehrheit der Abgeordneten. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Der Weg zur umfassenden Modernisierung aller Behörden ist weit. Aber der Anfang ist gemacht. Die Koalition wird es noch hinbekommen. Ganz gewiss.

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