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Der Richter wird mit Sicherheit nicht bestraft. Von wem denn auch?
Der Polizist hätte doch nur in die Luft schießen dürfen, wenn die Lage so unklar war. Dass er gezielt geschossen hat, war zumindest fahrlässig. Die Familie wird Recht bekommen. Das Dresdener Gericht mauert, spielt auf Zeit in eigener Sache. Auch der Freispruch der Richter muss von höherer Instanz überprüft werden. Die Familie wird auch dort Recht bekommen un die Richter werden ebenfalls bestraft werden. Die Familie hat dafür meine volle Sympathie.
"Auch die Sicherheitsvorkehrungen beim Dresdner Prozess erwiesen sich erst im Nachhinein als unzureichend. Man kann nicht bei jedem Beleidigungsprozess die Polizei anfordern, auch wenn offensichtliche Aggressionen vorliegen."
Das vielleicht nicht, aber bei all den Rufen nach Sicherheit sollte man doch wohl erwarten, dass man Gerichtssäle - ganz gleich worum es geht - nicht mit einem Messer o.ä. betreten kann. Und das sollte auch vor diesem Fall klar gewesen sein.
Und die Ermittlungen haben den Polizisten nun entlastet. Schön für ihn und es mag ja auch so sein. Nur frage ich mich, wer bei all dem Tumult auf den Zeitpunkt des Eintreffens des Polizisten geachtet haben will. Der war doch auch plötzlich da, während das Gemenge vonstatten ging und schoss. Letztlich bleibt doch nur die Aussage des Polizisten selbst, oder?
Der Krimi um die Auslieferung von Maja T. zeigt, welche Prioritäten der deutsche Staat bei der Strafverfolgung setzt. Gegen Linke zeigt er Härte.
Kommentar Marwa: Formal korrekt
Vor einigen Tagen wurden die Ermittlungen gegen den Richter und den Polizisten im Mordfall Marwa eingestellt. Das allerdings ist nachvollziehbar und kein Skandal.
Viel zu lange dauerte es, bis der rassistische Mord an der ägyptischen Apothekerin Marwa El Sherbini in einem Dresdner Gerichtssaal von der deutschen Öffentlichkeit als antiislamisches und ausländerfeindliches Hassverbrechen wahrgenommen wurde. Vor einigen Tagen nun wurden die Ermittlungen gegen den Richter, in dessen Gerichtssaal der Mord geschah, ebenso eingestellt wie gegen den Polizisten, der zu Hilfe kam und auf den Ehemann El Sherbinis schoss. Das allerdings ist nachvollziehbar und kein Skandal.
Zu Recht hatte sich die Familie zunächst gefragt, ob der Schuss des Polizisten nicht Ausdruck einer ebenfalls rassistischen Haltung war: Er betritt den Raum, sieht einen dunkelhaarigen Mann und schießt auf ihn. Wie die weiteren Ermittlungen ergeben haben, war die Szenerie für den Polizisten aber nur schwer zu deuten. Sowohl Alex W. als auch der Ehemann des Opfers waren blutverschmiert und rangen um die Tatwaffe. Als der Beamte den Raum betrat, hatte gerade der Ehemann die Hand am Griff des Messers, so die Ermittlungen, und Alex W. griff in die Schneide. Dass der Polizist nun den Mann des Opfers für den Angreifer hielt, war eine tragische Verwechslung, kann ihm strafrechtlich aber kaum zum Vorwurf gemacht werden.
Auch die Sicherheitsvorkehrungen beim Dresdner Prozess erwiesen sich erst im Nachhinein als unzureichend. Man kann nicht bei jedem Beleidigungsprozess die Polizei anfordern, auch wenn offensichtliche Aggressionen vorliegen. Auch hier liegt ein strafrechtlicher Vorwurf ziemlich fern. Leider will die Familie El Sherbini dies nicht akzeptieren und sich nun durch die Instanzen klagen. So droht die Auseinandersetzung um den Mord von Dresden auf ein unfruchtbares Nebengleis zu geraten.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).