Bankencrash-Aufarbeitung in Island: Schwarzbuch erhellt Finanzdesaster
Eine schonungslose Aufarbeitung der milliardenteuren Bankenkrise beginnt in Island. Privatisierung der Institute und die Deregulierung der Branche gelten als Ursache.
STOCKHOLM taz | Anderthalb Jahre nach dem Banken- und Finanzcrash beginnt in Island dessen politische und juristische Aufarbeitung. Am Montag präsentierte eine vom Parlament eingesetzte Untersuchungskommission ihren Schlussbericht über die Hintergründe für den Kollaps des aufgeblähten Bankensystems und die dadurch ausgelöste schwere wirtschaftliche Krise des Landes.
Sieben der neun Bände des "Schwarzbuchs" beschäftigen sich mit der Vorgeschichte dieses Zusammenbruchs: der Privatisierung des vorher staatlichen Bankenwesens, der Deregulierung des Kapitalverkehrs und der mangelhaften Überwachung des Finanzsektors. Der Bankenaufsichtsbehörde Fjármálaeftirlitis und der Nationalbank wird angekreidet, ihren Überwachungsaufgaben angesichts der explosionsartig wachsenden Geschäfte der drei Privatbanken - von 2004 bis 2007 stiegen deren Aktiva von 100 auf 923 Prozent des isländischen Bruttosozialprodukts - nicht gewachsen gewesen zu sein.
Spätestens 2006 hätte man die Notbremse ziehen müssen. Denn bereits damals habe es unübersehbare Anzeichen für einen unvertretbar hohen Anteil fauler Kredite gegeben. Stattdessen sei weiter großzügig Geld verliehen worden: In den Jahren 2007 und 2008 ging ein Drittel aller einheimischen Kredite an Personen, die bereits ihre alten Schulden nicht mehr bedienen konnten.
Dem ehemaligen Ministerpräsidenten Geir H. Haarde, Finanzminister Árni M. Mathiesen und Wirtschaftsminister Björgvin G. Sigurdsson sowie Nationalbankchef Davís Oddsson und drei weiteren Überwachern des Finanzsektors wird persönlich vorgeworfen, ihre Aufgaben vernachlässigt zu haben. Statt die Banken zu bremsen, sei deren weitere Expansion unterstützt worden. Als die Krise ein Faktum war, habe man verspätet und "unsystematisch" reagiert und vor allem versucht, das Image der Banken im Ausland zu retten.
Das Schwarzbuch könnte persönliche juristische Konsequenzen für Minister oder Behördenchefs haben: Island hat ein Gesetz über Ministerverantwortung, das für den Fall eines Verstoßes gegen Amtspflichten Haftstrafen von bis zu zwei Jahren vorsieht.
Das jetzige Schwarzbuch beschäftigt sich allerdings nur mit der Verantwortung der Politik. Um die Banker und deren mögliche Verfehlungen kümmert sich eine spezielle Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft. Und ein erstes Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Eigentümer und Manager startete in der vergangenen Woche. Eine der betroffenen Banken will rund 35 Millionen Euro aus windigen Kreditgeschäften an Eigentümer und deren Geschäftsfreunde wiederhaben.
Leser*innenkommentare
"unbekannt" - Wels in Oberösterreich
Gast
Hinzufügung zu meiner vor weniger als einer
Stunde übersendeten Notiz:
"Seht euch die Lilien an, wie sie weder spinnen
noch weben! Doch ich sage euch, selbst Salomo
war in all seiner Pracht nicht gekleidet wie eine
von ihnen." Damit ist einem Christen auch
verheißen, daß er die Freude an der Betrachtung
der Blüten nicht verlieren wird: gewiß keine
geringe Verheißung! Sie gilt aber nur, wenn
er sich um das Zinsverbot kümmert. Andernfalls
ist die Kandidatur - siehe unten - nicht gerecht-
fertigt.
[Kopiert strg ac v vor weniger als einer Stunde:]
"Bundespräsidentenwahl"
"unbekannt", 14.04.2010, 06:46
Antwort auf "'unbekannt' - 13.04.2010, 16:51"
Bei einer gegenwärtigen österreichischen "Bun-
despräsidentenwahl" wirbt ein Kandidat um
Stimmen, der einer politischen Partei von "Chri-
sten" angehören soll. Nun soll um 1874 in Öster-
reich doch ein religiöses Bekenntnis von "Altka-
tholiken" en[t]standen sein. Diese hätten damals
doch dem Kaiser geben müssen, was des Kai-
sers ist. Wann ging aber dieses Recht, Steuer
einzuheben, auf jemand anderen über? Durch
eine Verfassung kann das nicht geschehen sein.
Denn eine österreichische Verfassung setzt den
Begriff "allgemeine Bildung" des österreichi-
schen religiösen "Anerkennungsgesetzes" vom
20.5.1874 in keine erkennbare Relation zu dem
in diesem Zusammenhang für "Altkatholiken"
geltenden Begriff.
"unbekannt" - Wels in Oberösterreich
Gast
Bei einer gegenwärtigen österreichischen "Bun-
despräsidentenwahl" wirbt ein Kandidat um
Stimmen, der einer politischen Partei von "Chri-
sten" angehören soll. Nun soll um 1874 in Öster-
reich doch ein religiöses Bekenntnis von "Altka-
tholiken" enstanden sein. Diese hätten damals
doch dem Kaiser geben müssen, was des Kai-
sers ist. Wann ging aber dieses Recht, Steuer
einzuheben, auf jemand anderen über? Durch
eine Verfassung kann das nicht geschehen sein.
Denn eine österreichische Verfassung setzt den
Begriff "allgemeine Bildung" des österreichi-
schen religiösen "Anerkennungsgesetzes" vom
20.5.1874 in keine erkennbare Relation zu dem
in diesem Zusammenhang für "Altkatholiken"
geltenden Begriff.
Wirtschaftswachstum
Gast
Die Ursache der Finanzkrise liegt darin begründet,
dass die Ableitung einer Exponentialfunktion
wieder eine Exponentialfunktion ergibt.